Lehre oder Matura?
Einen Beruf erlernen und Geld verdienen, oder doch die Matura machen und später vielleicht an die Uni? Zum Glück musst du dich nicht zwischen Lehre oder Matura entscheiden!
Es gibt sowohl die Möglichkeit, eine Lehre mit Matura als auch eine Lehre nach der Matura zu beginnen.
- Lehre mit Matura: Lehrlinge können die Berufsreifeprüfung („Matura“) parallel zur Lehre oder auch nach der Lehrlingsausbildung absolvieren. Die Berufsreifeprüfung besteht aus vier Teilprüfungen, nämlich über den Fachbereich (je nach gewähltem Berufsfeld), Deutsch, Mathematik und einer Fremdsprache.
- Lehre nach Matura: Für Maturant:innen werden in einer angepassten Lehr-Ausbildung, der sogenannten „Duale Akademie“, zusätzliche Kompetenzen gefördert. Weiters gibt es teilweise eigene Berufsschulklassen und ein berufsbezogenes Auslandspraktikum. Die Lehrzeit kann für Maturant:innen verkürzt werden (sofern der Lehrbetrieb damit einverstanden ist). In einigen Lehrberufe ist das Lehrlingseinkommen für Lehrlinge über 18 Jahren erhöht.
Lehrabschlussprüfung
Am Ende der Lehrausbildung kannst du in einer Lehrabschlussprüfung unter Beweis stellen, dass du alles gelernt hast, was für deinen Beruf erforderlich ist. Die Prüfung wird von Berufsexpertinnen und -experten durchgeführt und besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil. Hast du die Berufsschule positiv abgeschlossen, entfällt die theoretische Prüfung.
Die Statistik zeigt, dass man mit einer abgeschlossenen Lehre gute Chancen auf einen Job hat, vor allem, wenn man die Lehre nicht abgebrochen hat und zur Prüfung angetreten ist. Fällt die Prüfung positiv aus, so erhöht dies noch zusätzlich die Chance, einen Arbeitsplatz zu finden.
Wusstest du, dass…
zur Lehrabschlussprüfung nicht nur Lehrlinge im entsprechenden Lehrberuf antreten können? Auch Personen, welche keine Lehrzeit gemacht haben, z.B. weil sie in der Schule die entsprechende Ausbildung gemacht haben, können die Prüfung ablegen. Selbst wenn man keine formale Ausbildung wie eine Lehre oder Schule gemacht hat, darf man die Lehrabschlussprüfung ablegen. Voraussetzung ist, dass man die nötigen Fähigkeiten des Lehrberufes erworben hat, z.B. durch eine entsprechende praktische Tätigkeit oder einen Kurs.