Aufgaben des Vorsitzes im Rat der Europäischen Union
Vorsitz heißt so viel wie „Leitung“. Das Land, das den Vorsitz im Rat der EU hat, hat folgende Aufgaben:
- Es leitet die Sitzungen und Tagungen des Rates der EU sowie die Vorbereitungstreffen.
Eine Ausnahme bilden die Sitzungen im Rat „Auswärtige Angelegenheiten“. Diese werden vom Hohen Vertreter/der Hohen Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik geleitet. Der Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ ist für den Bereich „Außen- und Sicherheitspolitik“ der EU zuständig.
Natürlich kann ein Land eigentlich keine Sitzung leiten. Je nachdem, über welches Thema beraten wird, leitet die zuständige Ministerin / der zuständige Minister des Vorsitz-Landes die Sitzung.
Findet also beispielsweise während des österreichischen Ratsvorsitzes (1.Juli bis 31. Dezember 2018) ein Treffen statt, bei dem es um Wirtschaft und Finanzen gehen soll, so tritt der Rat Wirtschaft und Finanzen („ECOFIN-Rat“) zusammen. Bei diesem Treffen führt dann der österreichische Bundesminister für Finanzen (Hartwig Löger; Stand April 2018) den Vorsitz.
- Das Vorsitz-Land legt fest, welche Themen in den Sitzungen des Rates der EU behandelt werden und erstellt die Tagesordnungen. Ebenso muss es dies für die Vorbereitungsgruppen tun. Das bedeutet ganz schön viel Arbeit, denn es gibt über 150 spezialisierte Arbeitsgruppen und Ausschüsse, welche die Treffen des Rates vorbereiten!
- Das Vorsitz-Land vertritt den Rat der EU gegenüber anderen EU-Organen.
- Vom Ratsvorsitz wird erwartet, dass er bei Konflikten zwischen den Mitglied-Staaten der EU vermittelt und neutral bleibt.