„Achtung Staatsgrenze! Entlang der Straße“ – oft erst wesentlich weiter dahinter waren Stacheldrahtzaun und Minenfelder erkennbar. Foto aufgenommen im Waldviertel an der Grenze zur ČSSR © Parlamentsdirektion / Kinderbüro der Universität Wien / Franz Stürmer
Die „tote Grenze“
Auch an den Grenzverläufen zu Österreich hatten die kommunistischen Nachbarländer im Norden und Osten befestigte Sperranlagen errichtet. Die Tschechoslowakische Sozialistische Republik (ČSSR) und die Volksrepublik Ungarn begannen bereits Ende der 1940er-Jahre mit der Errichtung des Eisernen Vorhangs. Weitgehende Reisefreiheit gewährte nur das kommunistische Jugoslawien, das sich zu den blockfreien Staaten zählte und nicht unter sowjetischem Einfluss stand.
Der Eiserne Vorhang entlang der österreichischen Grenze bestand aus Stacheldrahtsperren, Minen und elektrisch geladenen Zäunen, die ein Überschreiten der Grenze unmöglich machen sollten. Tausende Soldaten waren entlang des Eisernen Vorhangs stationiert, um die Grenze von Wachtürmen aus zu beobachten oder mit Hunden zu kontrollieren. Ein Sandstreifen von mehreren Metern diente zur Nachverfolgung von Spuren. Eine kilometerbreite Zone entlang der Grenze wurde zum Sperrgebiet erklärt. Menschen, die dort lebten, mussten ins Landesinnere ziehen. Das Grenzgebiet war zu einer „toten Grenze“ geworden.
Der Eiserne Vorhang hatte auch Auswirkungen auf das Leben der ÖsterreicherInnen in den Grenzgebieten zur ČSSR und zu Ungarn: Sie brauchten ein Visum, um in das Dorf auf der „anderen Seite“ des Stacheldrahts zu fahren. Ein Visum bekam man aber nur in den Botschaften der jeweiligen Staaten in Wien. Junge Menschen aus diesen Gebieten wanderten ab, da passende Arbeitsmöglichkeiten fehlten – denn große oder neue Wirtschafsbetriebe siedelten sich nicht in den Grenzregionen „ohne Hinterland“ an.
Eine Flucht über die mehrere Kilometer breiten Befestigungen des Eisernen Vorhangs war fast unmöglich. Immer wieder versuchten BürgerInnen aus den Ostblockstaaten durch die Grenzflüsse Thaya (heute Tschechien), March (heute Slowakei) oder Pinka (Ungarn) zu schwimmen oder die Grenze mit einem Fluggerät zu überfliegen. Hunderte Flüchtlinge kamen dabei ums Leben, die meisten von ihnen wurden von Grenzsoldaten erschossen. Hier erfährst du mehr darüber: Bericht aus der Reihe „Hörbilder“ des Radiosenders Ö1 mit dem Titel „Tod an der Grenze. Eine Spurensuche“ vom 24.11.2012.
Gemeinsam die Grenze öffnen
Als erstes Land innerhalb des Ostblocks begann Ungarn nach fast 40 Jahren den Eisernen Vorhang an der Grenze zu Österreich schrittweise abzubauen und die Grenzkontrollen zu lockern. Ab Januar 1988 erhielten alle ungarischen StaatsbürgerInnen das Recht, einen weltweit gültigen Pass zu beantragen, und konnten in den Westen reisen. Erster Anlaufpunkt für UngarInnen, die das Land verließen, war Österreich.
Ab 2. Mai 1989 begann Ungarn Grenzsperren und Stacheldrähte zu entfernen. Die sowjetische Regierung schritt nicht dagegen ein. Die damaligen Außenminister Österreichs und Ungarns, Alois Mock und Gyula Horn trafen sich am 27. Juni 1989 an der burgenländisch-ungarischen Grenze, um zum Zeichen der Grenzöffnung die letzten Drahtzäune gemeinsam durchzuschneiden. In der ORF TVThek findest du einen kurzen Beitrag zur Öffnung der Grenze.
Am 19. August 1989 fand nahe der ungarischen Grenzstadt Sopron das so genannte Paneuropäische Picknick statt. Dabei wurde die Grenze für kurze Zeit symbolisch geöffnet. Dies nutzten hunderte DDR-BürgerInnen, die sich als UrlauberInnen in Ungarn aufhielten, für eine Flucht in den Westen. Ab 11. September 1989 wurde die ungarische Grenze zu Österreich auch für DDR-BürgerInnen geöffnet. Viele entschlossen sich daraufhin, über Ungarn und Österreich in die BRD auszureisen.
Nach dem Vorbild Ungarns und im Zuge der politischen Umwälzungen im Herbst 1989 begann auch die ČSSR ab dem 5. Dezember 1989 mit dem Abbau des Eisernen Vorhangs an der Grenze zu Niederösterreich und Oberösterreich. Der damalige Außenminister Österreichs Alois Mock und sein tschechoslowakischer Amtskollege Jiří Dienstbier durchtrennten am 17. Dezember 1989 an der niederösterreichisch-tschechischen Grenze zum Zeichen der Grenzöffnung gemeinsam den Stacheldraht.
Heute ist freier Grenzverkehr zwischen Österreich, Tschechien (damals ČSSR), Ungarn und der Slowakei (damals ČSSR) möglich, da alle vier Länder Mitgliedstaaten der EU und somit Teil des Schengener Abkommens sind. Entlang des ehemaligen Eisernen Vorhangs verläuft ein Naturschutzgebiet, das Grüne Band.