Kinder oder Heranwachsende, Teenager oder Jugendliche, junge Menschen, junge Erwachsene... Die ersten Lebensabschnitte haben viele Namen. Meist werden Menschen im Alter von der Geburt bis zum vollendeten 14. Lebensjahr als Kinder bezeichnet. Exakte Altersgrenzen für „Kinder“ und „Jugendliche“ sind jedoch nicht einheitlich festgelegt. Der Beginn der Pubertät wird in vielen Ländern mit dem Abschluss der Kindheit gleichgesetzt; ab 13 Jahren wird man als „Teenager“ (13- bis 19-Jährige) bezeichnet. In vielen Kulturen und Glaubensrichtungen nimmt die Schwelle zum Erwachsenwerden einen besonderen Stellenwert ein. Die Jugendphase (Adoleszenz) kann je nach Auslegung bis ins Alter von 30 Jahren reichen.
Unser Altersempfinden hat sich im Laufe der Jahre stark verändert. Das liegt an der steigenden Lebenserwartung, an der Auffassung darüber, was „jung“ eigentlich bedeutet, aber auch daran, dass sich die Dauer von Bildung und Ausbildung verändert haben. Im juristischen Sinn volljährig und damit gleichsam „erwachsen“ gilt man in Österreich mit 18 Jahren, das Wahlrecht liegt bei 16 Jahren.