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Aufwachsen früher und heute

Kinder oder Heranwachsende, Teenager oder Jugendliche, junge Menschen, junge Erwachsene... Die ersten Lebensabschnitte haben viele Namen. Meist werden Menschen im Alter von der Geburt bis zum vollendeten 14. Lebensjahr als Kinder bezeichnet. Exakte Altersgrenzen für „Kinder“ und „Jugendliche“ sind jedoch nicht einheitlich festgelegt. Der Beginn der Pubertät wird in vielen Ländern mit dem Abschluss der Kindheit gleichgesetzt; ab 13 Jahren wird man als „Teenager“ (13- bis 19-Jährige) bezeichnet. In vielen Kulturen und Glaubensrichtungen nimmt die Schwelle zum Erwachsenwerden einen besonderen Stellenwert ein. Die Jugendphase (Adoleszenz) kann je nach Auslegung bis ins Alter von 30 Jahren reichen.

Unser Altersempfinden hat sich im Laufe der Jahre stark verändert. Das liegt an der steigenden Lebenserwartung, an der Auffassung darüber, was „jung“ eigentlich bedeutet, aber auch daran, dass sich die Dauer von Bildung und Ausbildung verändert haben. Im juristischen Sinn volljährig und damit gleichsam „erwachsen“ gilt man in Österreich mit 18 Jahren, das Wahlrecht liegt bei 16 Jahren.

Kindheit im Wandel der Zeit

Das Leben von Kindern heute ist anders als die Kindheit von jenen, die heute Urgroßeltern („Wissensmix: Wie lebten Familien früher?“ auf YoutTube) sind. Im Vergleich zu früher sind die Rechte der Kinder und Jugendlichen heute geschützt und sogar international geregelt durch die UN-Kinderrechtskonvention. In dieser Vereinbarung verpflichten sich die Staaten, alles zum Wohl der Kinder zu tun. Zusätzlich gibt es noch staatliche Regelungen, die die Rechte und Pflichten von jungen Menschen festhalten, in Österreich etwa das Jugendschutzgesetz.

Bis zum Ende des 19. Jahrhunderts war es auch bei uns in Österreich ganz normal, dass Kinder in Fabriken oder auf dem Bauernhof arbeiteten. Mit ihrer Arbeit leisteten sie oftmals einen Beitrag dazu, das Überleben ihrer Familien zu sichern. Dabei kam ihre Schulbildung oft zu kurz. Erst langsam entwickelte sich die Idee Kinder und deren Ausbildung zu fördern.

Heute ist in Österreich Kinderarbeit verboten und Kinder besuchen ganz selbstverständlich die Schule. In Österreich besteht – so wie in vielen Ländern der Erde – Schul- bzw. Unterrichtspflicht und Kinderarbeit ist verboten. In manchen Ländern auf der Welt ist das allerdings bis heute nicht der Fall.

Jungsein heute

Smash, sus, cringe, Digger und Macher – Wörter, die für Erwachsene fremd klingen, sind für Jüngere ganz normal. Sprache, Lebensstil, Kleiderwahl, Musikvorlieben, digitale Kenntnisse oder Freizeitaktivitäten sind nur einige der Bereiche, in denen sich die Generationen voneinander unterscheiden können. Mittlerweile sind die Altersgrenzen aber weniger streng gezogen und generationenübergreifende Trends weichen die Trennlinien zwischen Jung und Alt oftmals auf.

Auf den Punkt gebracht: Jugendkultur und Jugendszenen

Hipsters, Punks, Emos oder Cosplayer: Jugendliche werden gerne in Kategorien eingeteilt - und manchmal auch in Schubladen gesteckt.. Dabei spielen vor allem jugendkulturelle Besonderheiten eine Rolle. Als „Jugendkultur“ wird dabei meist die Lebenswelt von jungen Menschen beschrieben und dabei vor allem auf Sprache, Kleidung, Musikauswahl oder die politische Einstellung geachtet. Als „Jugendszenen“ werden die sozialen, politischen oder kulturellen Netzwerke von Jugendlichen bezeichnet, die sich aufgrund ihrer gemeinsamen Interessen (etwa bei Freizeitaktivitäten oder politischen Meinungen) bilden.

Deine Rechte als Jugendliche:r

Kinder und Jugendliche haben besondere Rechte und sind vom Gesetz besonders geschützt. Mit dem Jugendschutzgesetz werden Maßnahmen und Schutzbestimmungen für Kinder und Jugendliche geregelt, darunter fallen zum Beispiel Ausgehzeiten, der Konsum und Kauf von Tabak und Alkohol, aber auch das Reisen allein oder mit Freund:innen sowie der Schutz vor bestimmten Medieninhalten. In Österreich fällt der Jugendschutz in die Zuständigkeit der Bundesländer. Seit 2019 gelten jedoch in ganz Österreich dieselben Bestimmungen – mit wenigen Ausnahmen bei den Ausgehzeiten. Die Details dazu findest du auf jugendportal.at.

Teilhabe, Mitbestimmung und Einflussnahme auf gesetzliche Regelungen werden seit Inkrafttreten des Bundesjugendvertretungsgesetzes im Jahr 2001 durch die Bundesjugendvertretung (BJV) gewahrt. Ihre Vertreter:innen müssen bei der Gesetzgebung zu allen Angelegenheiten, die junge Menschen bis 30 Jahren betreffen, miteinbezogen und angehört werden.

Hilfe und Beratung in schwierigen Zeiten

Zukunftsängste, Krisen, Stress mit Freund:innen und Familie oder Probleme in der Schule. Jung sein bedeutet nicht automatisch sorgenfrei zu sein. Ganz im Gegenteil: Junge Menschen müssen heute mit großen Belastungen zurechtkommen. Damit du damit nicht alleine fertig werden musst, gibt es zahlreiche Beratungs- und Anlaufstellen:

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gedruckt am: Freitag, 26. April 2024