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Unterrichtspflicht

Schulpflicht
Schulpflicht ist eine gesetzliche Regelung, nach der Kinder eine bestimmte Zeit (meist zwischen 6 und 15 Jahren) eine Schule besuchen müssen. In vielen europäischen Ländern gibt es keine Schulpflicht, sondern eine Unterrichtspflicht. Das bedeutet, dass Kinder unterrichtet werden müssen. Es wird jedoch offen gelassen, wo und wie diese Bildung stattfindet, z.B. zu Hause durch Eltern oder durch Privatunterricht. In Österreich herrscht Unterrichtspflicht. Nach dem Ende der Unterrichtspflicht, d.h. nach dem 9. Schuljahr, gibt es in Österreich keine Abschlussprüfung.

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gedruckt am: Donnerstag, 21. November 2024