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Arbeitswelten heute und morgen

Jeden Tag eine halbe Stunde oder länger zum Arbeitsort fahren, sechs bis acht Stunden arbeiten, dann wieder nach Hause. Und das fünf oder sechs Tage die Woche. So hat bis vor kurzem der Arbeitsalltag vieler Menschen in Österreich ausgesehen. Dann kam die COVID-19-Pandemie und hat unser Leben und auch die Arbeitswelt verändert.

Küchentisch statt Arbeitsplatz

Plötzlich haben viele der Menschen, die vorher jeden Tag ins Büro gefahren sind, im „Home-Office“ gearbeitet. Der lange Arbeitsweg fiel weg, stattdessen wurde oft der Küchentisch zum Arbeitsplatz umfunktioniert. Die Besprechungen und die Kaffeepausen mit den KollegInnen fanden online statt. Und für ein paar Wochen funktionierte es auch recht gut. Dann zeigten sich aber auch die Nachteile des Home-Offices: Der Austausch mit den ArbeitskollegInnen fehlte, Arbeit und Privatleben ließen sich immer schwerer voneinander trennen. Und auf Dauer funktionieren die Absprache und Zusammenarbeit im Team einfach besser, wenn man sich zumindest hin und wieder persönlich trifft. 

Home-Office hat Zukunft

Trotzdem wird das „Home-Office“ laut ExpertInnen in Zukunft eine wichtigere Rolle in vielen Berufen spielen. Laut Umfragen können sich viele Menschen vorstellen, in Zukunft zumindest für ein paar Tage die Woche im „Home-Office“ zu arbeiten. 
Mehr darüber, wie die Berufe der Zukunft aussehen könnten, findest du im Kapitel „Was soll ich werden?“.

Flexible Zeiten und Beschäftigungsverhältnisse

Nicht nur der Arbeitsort, sondern auch die Arbeitszeit wird immer flexibler. In den letzten 25 Jahren hat die Teilzeitbeschäftigung in Österreich stark zugenommen. Im Jahr 2021 war bereits jede und jeder dritte ArbeitnehmerIn in Österreich in Teilzeit tätig. Noch immer sind es vor allem Frauen, die in Teilzeit arbeiten: Jede zweite Frau ist nicht in Vollzeit angestellt. Bei den Männern beträgt der Anteil nur 10 Prozent. 

Auch die Beschäftigungsverhältnisse verändern sich. Gab es früher vor allem die Unterscheidung zwischen Arbeiter:innen und Angestellten, sind inzwischen neue Beschäftigungsverhältnisse wie jenes der „Freien DienstnehmerIn“ oder der „Neuen Selbständigen“ entstanden. 
Im folgenden Abschnitt erfährst du, welche Unterschiede es zwischen einem Angestellten und einer Freien Dienstnehmerin gibt.

Beispiel 1: Max, Angestellter in Teilzeit in einer Bank
Max hat einen unbefristeten Arbeitsvertrag und muss 30 Stunden pro Woche arbeiten. Während seiner Arbeitszeit muss er im Gebäude der Bank sein. Er hat das Recht darauf, nach dem Kollektivvertrag bezahlt zu werden, und hat Anspruch auf fünf Wochen Urlaub pro Jahr. Als Angestellter ist er kranken-, pensions- und unfallversichert. Die Einkommenssteuer wird direkt von seinem Gehalt abgezogen.

Wissen: Es gibt verschiedene Gruppen von Arbeitnehmer:innen: Angestellte, Arbeiter:innen, geringfügig Beschäftigte, Lehrlinge. Sie verpflichten sich, ihrem Arbeitgeber gegenüber eine Arbeitsleistung zu erbringen. Diese Arbeitsleistung ist im Arbeitsvertrag festgelegt. Für ihre Arbeit erhalten sie ein monatliches Entgelt. Bei Arbeiter:innen wird es Lohn genannt, bei Angestellten nennt man es meist Gehalt und bei Lehrlingen spricht man meist von Lehrlingseinkommen. Das Arbeitsverhältnis kann befristet sein, das heißt, es endet nach einer gewissen Zeit. Oder es ist unbefristet, dann läuft es so lange, bis es von einer der beiden Seiten beendet wird. ArbeitnehmerInnen können Vollzeit, Teilzeit oder geringfügig beschäftigt sein. Vollzeit bedeutet in Österreich eine Normalarbeitszeit von 8 Stunden pro Tag bzw. 40 Stunden pro Woche. In vielen Branchen gilt durch Kollektivverträge aber eine kürzere Normalarbeitszeit (z.B. 38,5 Wochenstunden).

Beispiel 2: Lena, Freie Dienstnehmerin bei einem Start-up 
Lena ist als Programmiererin tätig. Sie entscheidet selbst, wann und an welchem Ort sie arbeitet. Sie verdient jeden Monat unterschiedlich viel, je nachdem wie viele Stunden sie gearbeitet hat. Nur wenn ihr Gehalt höher als die Geringfügigkeitsgrenze ist (485,85 Euro pro Monat; Stand: 2022), muss der Arbeitgeber Lena kranken- und pensionsversichern. Lena hat keinen Anspruch auf Urlaub und muss ihr Einkommen selbst versteuern.

Wissen: Freie Dienstnehmer:innen wie Lena haben keinen fixen Dienstort. Wann und wie sie arbeiten, ist nicht festgelegt. Sie werden nach Stunden bezahlt, es gibt keinen Kollektivvertrag. Sie haben auch nur eingeschränkten arbeitsrechtlichen Schutz. 
Mehr zu den Regeln, Rechten und Pflichten der verschiedenen Beschäftigungsformen findest du im Angekommen-Beitrag „Arbeitsverhältnisse in Österreich“.

Hier erhältst du einen Überblick, welche Unterschiede es bezüglich Gehalt, Arbeitszeiten, Arbeitsort und Steuern/Abgaben zwischen ArbeitnehmerInnen, Freien DienstnehmerInnen und Selbständigen gibt.

 

Gehalt

Arbeitszeiten

Arbeitsort

Steuern/Abgaben

Arbeiter:in/ Angestellte/r

Zumeist nach Kollektivvertrag; fixes Gehalt pro Monat

Zumeist fixe Arbeitszeiten und Stundenanzahl

Wird vom Arbeitgeber/von der Arbeitgeberin bestimmt

Werden vom Arbeitgeber/von der Arbeitgeberin abgeführt

Freie/r Dienst-nehmer:in

 

Wird individuell vereinbart;

Bezahlung pro Arbeitsstunde

Flexible Arbeitszeiten und  Stundenanzahl

Flexibel

Für Sozialversicherungs-Abgaben ist ArbeitgeberIn zuständig, für Einkommenssteuer der/die ArbeitnehmerIn

Selbständige/r

 

Gewinn des Unternehmens

Flexible Arbeitszeiten und Stundenanzahl

Flexibel

Alle Steuern und Abgaben müssen von dem/der Selbständigen abgeführt werden

https://www.demokratiewebstatt.at/thema/lebensbereiche/thema-arbeit-und-beschaeftigung/arbeitswelten-heute-und-morgen
gedruckt am: Donnerstag, 21. November 2024