Die Europäische Kommission
Die Europäische Kommission vertritt die gemeinsamen Interessen ganz Europas. Das klingt nach einer ganz schön großen Aufgabe!
Die Kommission besteht aus 27 Männern und Frauen (nach dem erfolgten Brexit am 31.01.2020, Anm.). Aus jedem Mitgliedsstaat kommt ein Mitglied der Europäischen Kommission.
Der Kommissions-Präsident oder die Kommissions-Präsidentin wird von den EU-Mitgliedstaaten ernannt und muss dann vom Parlament bestätigt werden.
Die derzeitige Präsidentin der Europäischen Kommission ist Ursula von der Leyen.
Die Mitglieder der Kommission werden von den Regierungen in Absprache mit der Präsidentin oder dem Präsidenten ernannt und müssen Hearings im Europäischen Parlament bestehen, bevor sie dann ernannt werden können. Dann nennt man sie Kommissare und Kommissarinnen. Während ihrer Amtszeit sind sie für einen bestimmten Politikbereich, nicht nur für das eigene Land, sondern für die gesamte EU zuständig. Die Amtszeit für PräsidentInnen und KommissarInnen beträgt fünf Jahre.
Gemeinsam erarbeiten diese dann Vorschläge für Europäische Rechtsvorschriften und legen sie dem Rat und dem Parlament vor. Außerdem ist die Kommission zuständig für die Umsetzung der europäischen Politik, sie überwacht auch die Einhaltung von Verträgen und Rechtsvorschriften. Deshalb wird die Kommission oft auch als Hüterin der Verträge bezeichnet.