Der Rat der Europäischen Union (Ministerrat)
Im Rat der Europäischen Union kommen Regierungsmitglieder der verschiedenen Länder zusammen und beraten. Der Rat ist zusammen mit dem Europäischen Parlament für die Gesetzgebung zuständig.
Im Rat werden Entscheidungen demokratisch getroffen. Hier werden Gesetzesvorschläge beraten und abgestimmt. Die meisten Entscheidungen sind Mehrheitsentscheidungen. In ganz wichtigen und heiklen Fragen muss aber sogar Einstimmigkeit herrschen. Dann müssen alle einer Meinung sein, damit eine Entscheidung angenommen wird.
Der Rat setzt sich aus Ministern und Ministerinnen der verschiedenen Regierungen zusammen. Je nach Thema kommen die MinisterInnen der jeweiligen Fachbereiche zu Besprechungen zusammen. Wenn es zum Beispiel um Landwirtschaft geht, reisen die LandwirtschaftsministerInnen der Länder an. Oder wenn es um Sicherheit geht, die Justiz- bzw. InnenministerInnen. Das heißt, je nachdem, was beraten wird, sind die jeweiligen MinisterInnen beteiligt.
Alle sechs Monate übernimmt ein anderer Staat die EU-Ratspräsidentschaft. Dieser hat dann den Vorsitz bei den Tagungen und legt die Tagesordnung fest. Österreich führte bisher drei Mal, 1998, 2006 und 2018 für jeweils ein halbes Jahr den Vorsitz in der Europäischen Union.