Das Europäische Parlament vertritt die Interessen aller EU-BürgerInnen, also von über 500 Millionen Menschen. Durch die direkte Wahl können die EU-BürgerInnen die Zusammensetzung des Parlaments bestimmen und haben dadurch Einfluss auf die Arbeitsweise des Parlaments.
Zu den wichtigsten Aufgaben des Europäischen Parlaments zählen:
- Die Gesetzgebung: So wie es Bundesgesetze gibt, gibt es auch Gesetze, die in der ganzen EU gelten. Auch diese müssen entworfen und beschlossen werden. Die Europäische Kommission legt einen Gesetzesentwurf vor, mit dem das Europäische Parlament und der Rat einverstanden sein müssen.
- Demokratische Kontrollrechte: Kommission und Rat müssen dem Parlament regelmäßig darüber berichten, was sie tun. Dann wird darüber diskutiert. Wenn das Parlament mit der Arbeit der Kommission nicht zufrieden ist oder Bedenken hat, dann kann es das Misstrauen aussprechen und die Kommission sogar zum Rücktritt zwingen.
- Haushaltsrecht: Das bedeutet, dass das Parlament mitbestimmt, wie viel Geld wofür verwendet wird. Gemeinsam mit dem Rat muss das Europäische Parlament dem Haushaltsentwurf der Europäischen Kommission zustimmen oder Änderungen beschließen.
Durch den Vertrag von Lissabon hat das Europäische Parlament seit 2009 außerdem die Aufgabe, eine/n PräsidentIn der Europäischen Kommission für fünf Jahre zu wählen. Der Präsident oder die Präsidentin der Europäischen Kommission hat eine wichtige Position in der EU ähnlich wie ein Regierungschef.
Wechselnde Mehrheiten je nach Thema
Im Europäischen Parlament gibt es nicht wie etwa im österreichischen Parlament Regierungs- und Oppositionsparteien. Stattdessen gibt es wechselnde Mehrheiten, je nachdem, welches Thema gerade bearbeitet wird. Die einzelnen Abgeordneten und Fraktionen können bei jeder Abstimmung selbst entscheiden, für welchen Entwurf sie stimmen. Das hat den Vorteil, dass die Abgeordneten unabhängiger sind, und dass die Arbeit des Europäischen Parlaments nicht von einer Regierung vorgegeben wird, sondern von allen gleichwertig mitgestaltet werden kann.
In den vergangenen fünf Arbeitsjahren des Europäischen Parlaments fanden insgesamt 260 Sitzungen statt. Es wurde über 20.000 Mal abgestimmt, und an die 60.000 Anfragen wurden beantwortet!
Der Vertrag von Lissabon wurde 2007 von allen Mitgliedsstaaten der EU unterzeichnet und ist seit 2009 in Kraft. Er legt unter anderem fest, dass sich das Europäische Parlament ab 2014 aus 751 Abgeordneten (750 Abgeordnete und 1 Präsident) zusammensetzt, und bestimmt die Sitzzahl pro Land. Auch die Wahl des Kommissions-Präsidenten / der Kommissions-Präsidentin durch das Europäische Parlament wurde durch den Vertrag von Lissabon neu geregelt.
Übrigens – wusstest du? Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden kurz auch als MdEP (Mitglieder des Europäischen Parlaments) oder MEP (Member of the European Parliament) bezeichnet.