Wer ist bei den EU-Wahlen in Österreich wahlberechtigt?
Seit 2007 dürfen in Österreich Personen ab 16 Jahren wählen. Das gilt auch für die Wahlen zum Europäischen Parlament. Neben Österreich gilt das Wahlrecht ab 16 Jahren nur in Belgien, Deutschland und Malta. In Griechenland darf man mit 17 Jahren wählen, in allen anderen EU Ländern mit 18 Jahren.
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Bei den EU-Wahlen dürfen im Unterschied zu den Nationalratswahlen nicht nur österreichische Staatsbürger:innen wählen. Auch Menschen aus anderen EU-Mitgliedstaaten, die in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben, sind wahlberechtigt.
Ein Beispiel: Ein italienischer Staatsbürger, der seinen Hauptwohnsitz in Österreich hat, ist bei den EU-Wahlen in Österreich wahlberechtigt. Dafür muss er allerdings auf sein Stimmrecht in Italien verzichten. Wenn dieser italienische Staatsbürger jünger als 18 Jahre alt ist, kommt es zu einer besonderen Situation: Er darf bei den EU-Wahlen in Österreich bereits wählen, in Italien dürfte er dies dagegen noch nicht.
Damit EU-Bürger:innen in Österreich überhaupt wählen dürfen, müssen sie in die österreichische Wählerevidenzliste für die EU-Wahlen eingetragen sein.
Insgesamt sind für die EU-Wahlen 2024 knapp 6,4 Millionen Menschen in Österreich wahlberechtigt. Das sind etwas weniger als bei der letzten Wahl im Jahr 2019.
Können in Österreich alle Parteien bei den Wahlen zum Europäischen Parlament antreten?
Um bei der EU-Wahl als Partei antreten zu dürfen, sind bestimmte Voraussetzungen notwendig. Benötigt werden entweder 2.600 Unterstützungserklärungen, die Unterschriften von drei Abgeordneten des Nationalrates oder eine Unterschrift eines/r EU-Abgeordneten.
Diese sieben Parteien treten in Österreich zur Europawahl 2024 an: