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Die Wahlen zum Europäischen Parlament in Österreich

1995 trat Österreich gemeinsam mit Schweden und Finnland der Europäischen Union bei. 1996 fanden in Österreich erstmals Wahlen zum Europäischen Parlament statt. Die Anzahl der Abgeordneten, die von Österreich in das Europäische Parlament entsendet werden, war bisher unterschiedlich.

Je nachdem, wieviele Mandate es im EU-Parlament insgesamt gibt und wie viele Einwohner:innen ein Land hat, werden die Sitze auf die EU-Mitgliedstaaten verteilt. 2009 hat Österreich 17 Abgeordnete in das EU-Parlament entsandt, 1996 und 1999 waren es sogar 21 Abgeordnete. 2019 waren zunächst 18 Abgeordnete aus Österreich in das EU-Parlament einziehen. Nach dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union gewann Österreich ein Mandat hinzu. Nach der Wahl 2024 bekommt Österreich 20 Mandate.

Bei den letzten EU-Wahlen haben in Österreich 59,8 Prozent aller Wahlberechtigten ihre Stimme abgegeben. Das bedeutet, dass mehr als die Hälfte der wahlberechtigten Österreicher:innen gewählt hat. Insgesamt war die Wahlbeteiligung in Österreich deutlich höher als im EU-Durchschnitt.


Wer ist bei den EU-Wahlen in Österreich wahlberechtigt?

Seit 2007 dürfen in Österreich Personen ab 16 Jahren wählen. Das gilt auch für die Wahlen zum Europäischen Parlament. Neben Österreich gilt das Wahlrecht ab 16 Jahren nur in Belgien, Deutschland und Malta. In Griechenland darf man mit 17 Jahren wählen, in allen anderen EU Ländern mit 18 Jahren. 

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Bei den EU-Wahlen dürfen im Unterschied zu den Nationalratswahlen nicht nur österreichische Staatsbürger:innen wählen. Auch Menschen aus anderen EU-Mitgliedstaaten, die in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben, sind wahlberechtigt. 

Ein Beispiel: Ein italienischer Staatsbürger, der seinen Hauptwohnsitz in Österreich hat, ist bei den EU-Wahlen in Österreich wahlberechtigt. Dafür muss er allerdings auf sein Stimmrecht in Italien verzichten. Wenn dieser italienische Staatsbürger jünger als 18 Jahre alt ist, kommt es zu einer besonderen Situation: Er darf bei den EU-Wahlen in Österreich bereits wählen, in Italien dürfte er dies dagegen noch nicht.

Damit EU-Bürger:innen in Österreich überhaupt wählen dürfen, müssen sie in die österreichische Wählerevidenzliste für die EU-Wahlen eingetragen sein. 

Insgesamt sind für die EU-Wahlen 2024 knapp 6,4 Millionen Menschen in Österreich wahlberechtigt. Das sind etwas weniger als bei der letzten Wahl im Jahr 2019.

Können in Österreich alle Parteien bei den Wahlen zum Europäischen Parlament antreten?

Um bei der EU-Wahl als Partei antreten zu dürfen, sind bestimmte Voraussetzungen notwendig. Benötigt werden entweder 2.600 Unterstützungserklärungen, die Unterschriften von drei Abgeordneten des Nationalrates oder eine Unterschrift eines/r EU-Abgeordneten.

Diese sieben Parteien treten in Österreich zur Europawahl 2024 an:

Österreichische Volkspartei (ÖVP)
SpitzenkandidatIn
Reinhold Lopatka
Bisherige Fraktion im EU-Parlament
EVP: Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten)
Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ)
SpitzenkandidatIn
Andreas Schieder
Bisherige Fraktion im EU-Parlament
S&D: Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament
Freiheitliche Partei Österreichs – Die Freiheitlichen (FPÖ)
SpitzenkandidatIn
Harald Vilimsky
Bisherige Fraktion im EU-Parlament
ID: Fraktion Identität und Demokratie
Die Grünen – Die Grüne Alternative (GRÜNE)
SpitzenkandidatIn
Lena Schilling
Bisherige Fraktion im EU-Parlament
Grüne/EFA: Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz
NEOS – Das Neue Europa (NEOS)
SpitzenkandidatIn
Helmut Brandstätter
Bisherige Fraktion im EU-Parlament
Renew Europe: Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa + Renaissance + USR PLUS
DNA – Demokratisch – Neutral – Authentisch (DNA)
SpitzenkandidatIn
Maria Hubmer-Mogg
Bisherige Fraktion im EU-Parlament
Kommunistische Partei Österreichs – KPÖ Plus (KPÖ)
SpitzenkandidatIn
Günther Hopfgartner
Bisherige Fraktion im EU-Parlament


Ziehen alle Parteien, die in Österreich zur EU-Wahl antreten, in das EU-Parlament ein?

In Österreich braucht eine Partei für den Einzug ins EU-Parlament mindestens 4 Prozent aller Wählerstimmen. In anderen EU-Mitgliedstaaten gibt es unterschiedliche Regelungen. Die Schwelle darf allerdings in keinem Land höher als 5 Prozent sein. 

In Österreich können alle wahlberechtigten Personen zudem eine Vorzugsstimme an eine Kandidatin oder einen Kandidaten jener Partei vergeben, die sie angekreuzt haben. Damit ein Kandidat oder eine Kandidatin vorgereiht wird, müssen 5 Prozent der Wähler:innen dieser Partei ihr/ihm eine Vorzugsstimme geben. 

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gedruckt am: Donnerstag, 21. November 2024