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Wer darf wählen und wie wird gewählt?

Bis 1979 wurden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments von den Parlamenten der Mitgliedstaaten ernannt. Erst seit 1979 werden sie direkt von den EU-BürgerInnen gewählt. Bei der EU-Wahl 2024 sind europaweit rund 350 Millionen EU-Bürger:innen wahlberechtigt. Wie viele Abgeordnete ein Land in das Parlament entsenden kann, richtet sich nach der Anzahl seiner Einwohner:innen: Je nach Einwohner:innenzahl sind jedem Land zwischen 6 und 96 Sitze zugeteilt. 

Für die Wähler:innen gelten die nationalen Wahlrechte, die von Land zu Land unterschiedlich sind.

  • Wahlpflicht gilt nur in einigen Ländern, nämlich in Belgien, Bulgarien, Griechenland, Luxemburg und Zypern. In allen anderen Ländern ist die Wahlbeteiligung freiwillig.
  • Das Alter, ab dem man wählen darf, wird als aktives Wahlalter bezeichnet. EU-weit liegt dieses Alter bei 18 Jahren, nur in Österreich, Belgien, Deutschland und Malta darf man bereits ab 16 Jahren wählen. 
  • Je nach Land können Parteien oder einzelne Kandidat:innen oder beides gewählt werden. In vielen Staaten, darunter auch Österreich, kann außerdem eine Vorzugsstimme vergeben werden. Mehr dazu erfährst du im Kapitel „Die Wahlen zum Europäischen Parlament in Österreich“.

Wenn man sich am Wahltag nicht in der Nähe des Wahllokals aufhält, zum Beispiel, weil man auf Urlaub ist oder im Ausland lebt, gibt es je nach Land unterschiedliche Möglichkeiten zu wählen:

  • Man kann seine Stimme mittels Briefwahl abgeben. Das ist zum Beispiel für österreichische Staatsbürger:innen im Ausland möglich.
  • Mit einer Wahlkarte kann man in Österreich in jedem beliebigen Wahllokal wählen, auch wenn man sich gerade in einem anderen Bundesland befindet.
  • Man kann seine Stimme persönlich in der Botschaft seines jeweiligen Herkunftslandes im Ausland abgeben.
  • Staatsbürger:innen von Belgien, Frankreich, Großbritannien und den Niederlanden können ihre Stimme über das so genannte Proxy Voting weitergeben, also über eine:n Stellvertreter:in, der/die statt ihnen zur Wahl geht.
  • Für estnische Bürger:innen ist es außerdem möglich, über das Internet via E-Voting zu wählen, egal, ob sie sich in Estland oder im Ausland befinden.

     

Die Wahlen zum Europäischen Parlament finden zwischen Donnerstag, 6. Juni 2024, und Sonntag, 9. Juni 2024, statt. In Österreich, und auch im Großteil der anderen EU Länder, wird am Sonntag, 9. Juni gewählt. Es gibt aber auch Ausnahmen: In den Niederlanden finden die Wahlen üblicherweise an einem Werktag statt. In Tschechien werden die Wahllokale mehrere Tage lang geöffnet. Das vorläufige Endergebnis steht fest, sobald das letzte Wahllokal geschlossen hat.

Auf der Demokratiewebstatt erfährst du Schritt für Schritt, wie ein Wahlvorgang vor sich geht.

Diesmal wähle ich!

Bei den letzten Wahlen zum Europäischen Parlament haben in allen EU-Mitgliedstaaten knapp über die Hälfte der wahlberechtigten Menschen ihre Stimme abgegeben. Die Wahlbeteiligung lag bei 50,6% und war damit höher als bei den EU-Wahlen 2019 (42,6 Prozent). Mehr über die Wahlbeteiligung in Österreich erfährst du im Kapitel „Die Wahlen zum Europäischen Parlament in Österreich“.

Um möglichst viele Menschen dazu zu motivieren, an der EU-Wahl teilzunehmen, hat das Europäische Parlament eine Kampagne unter dem Motto „#Nutze deine Stimme“ gestartet. Auf der Homepage der Kampagne kannst du dich über Veranstaltungen zur EU-Wahl informieren.

 

Im Haus der Europäischen Union in Wien und an vielen anderen Orten bekommst du ebenfalls Materialien und Informationen.

https://www.demokratiewebstatt.at/thema/thema-wahlen-zum-europaeischen-parlament/die-wahlen-zum-europaeischen-parlament-2024/wer-darf-waehlen-und-wie-wird-gewaehlt
gedruckt am: Samstag, 21. Dezember 2024