Das Europäische Parlament vertritt die Interessen aller EU-Bürger:innen, also von über 448 Millionen Menschen. Durch die direkte Wahl können die EU-Bürger:innen die Zusammensetzung des Parlaments bestimmen und haben dadurch Einfluss auf die Arbeitsweise des Parlaments.
Zu den wichtigsten Aufgaben des Europäischen Parlaments zählen:
- Die Gesetzgebung: So wie es Bundesgesetze (also Gesetze, die in ganz Österreich gelten) gibt, gibt es auch Gesetze, die in der ganzen EU gelten. Auch diese müssen entworfen und beschlossen werden. Die Europäische Kommission legt einen Gesetzentwurf vor, mit dem das Europäische Parlament und der Rat einverstanden sein müssen. Das EU-Parlament muss den Gesetzesvorschlag verabschieden.
- Demokratische Kontrollrechte: Kommission und Rat müssen dem Parlament regelmäßig darüber berichten, was sie tun. Dann wird darüber diskutiert. Wenn das Parlament mit der Arbeit der Kommission nicht zufrieden ist oder Bedenken hat, dann kann es der Kommission sein Misstrauen aussprechen und sie sogar zum Rücktritt zwingen.
- Haushaltsrecht: Das bedeutet, dass das Parlament mitbestimmt, wie viel Geld wofür verwendet wird. Gemeinsam mit dem Rat muss das Europäische Parlament dem Haushaltsentwurf der Europäischen Kommission zustimmen oder Änderungen beschließen.
Durch den Vertrag von Lissabon hat das Europäische Parlament seit 2009 außerdem die Aufgabe, eine:n Präsident:in der Europäischen Kommission für fünf Jahre zu wählen. Der Präsident oder die Präsidentin der Europäischen Kommission hat eine wichtige Position in der EU ähnlich wie ein Regierungschef oder eine Regierungschefin. Auch die Mitglieder der EU-Kommission (d.h. die Kommissar:innen) müssen vom EU-Parlament bestätigt werden.
Wechselnde Mehrheiten je nach Thema
Im Europäischen Parlament gibt es wechselnde Mehrheiten, je nachdem, welches Thema gerade bearbeitet wird. Die einzelnen Abgeordneten und Fraktionen können bei jeder Abstimmung selbst entscheiden, für welchen Entwurf sie stimmen. Und anders als etwa im österreichischen Parlament gibt es nicht Regierungs- und Oppositionsparteien.