Hänseln, Ärgern, Drohen und Ausgrenzen sind nicht nur unfair, sondern in vielen Fällen auch ungesetzlich. Denn wer anderen Schaden zufügt – ob körperlich oder seelisch – kann dafür bestraft werden.
Welche Gesetze schützen vor Mobbing?
Am 1. Jänner 2016 tritt ein eigener Anti-Cyber-Mobbing-Paragraph in Kraft. Damit wird es möglich, Drohungen, Lügen, Hass-Postings und Beschimpfungen, die über andere im Internet verbreitet werden, anzuzeigen und so die TäterInnen vor Gericht zu bringen. Auch wer andere dazu anstiftet, körperliche oder seelische Gewalt auf Mitmenschen auszuüben, dem drohen Strafen.
Das Diskriminierungsverbot schützt nicht nur vor Ungleichbehandlung, sondern auch vor Ausgrenzung, Beleidigungen und Verspottung. Andere wegen ihrer Herkunft, ihrer Religion, ihrem Geschlecht oder Alter anzugreifen, ist verboten. Wer einzelne Personen oder Gruppen von Menschen verspottet oder sogar verhetzt, d.h. Lügen und Drohungen verbreitet und mit diesen Verhetzungen mehr als 30 Personen erreicht (zum Beispiel in einer Online-Gruppe), macht sich strafbar.
Im Anti-Stalking-Gesetz (das Wort „Stalking“ kommt aus dem Englischen und bedeutet „sich anschleichen, jemanden belästigen“) ist festgelegt, dass niemand dich auf der Straße oder im Internet ausspionieren und verfolgen darf.
Auch das Recht am eigenen Bild und das Urheberrecht schützen dich davor, dass Bilder oder Texte von dir ohne dein Einverständnis online gestellt und verbreitet werden.
Bilder mit gewalttätigem oder pornografischem Inhalt dürfen an Jugendliche und Kinder erst gar nicht weitergegeben werden. Wer solche Fotos oder Videos verteilt, macht sich strafbar und verletzt das Jugendschutzgesetz.