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Kinderrechte in Österreich

Österreich hat die Kinderrechtskonvention am 26. Jänner 1990, als einer der ersten Staaten unterzeichnet. Zwei Jahre später, am 5. September 1992 trat die Konvention dann in Kraft – das heißt, dass seit diesem Tag auch alle Gesetze der Konvention entsprechen müssen.

Ein guter Plan! 

Am 22. November 2004 beschloss Österreich den „Nationalen Aktionsplan über die Rechte von Kindern und Jugendlichen“. Die meisten Staaten, die sich zu den Kinderrechten bekennen, haben sich zu einem solchen „Aktionsplan“ verpflichtet. Das ist ein genauer Plan für die Umsetzung und Verwirklichung der Kinderrechte. In Österreich steht da zum Beispiel, dass LehrerInnen in ihrer Ausbildung Informationen über Kinderrechte erhalten müssen und dass Kinder in den Schulen über ihre Rechte informiert werden sollen.

Kinderrechte in der Bundesverfassung

Seit 16. Februar 2011 sind manche Kinderrechte der UN-Konvention zusätzlich in der Österreichischen Bundesverfassung enthalten. Dadurch haben diese Kinderrechte an Bedeutung gewonnen. Das betrifft vor allem das Recht auf Beteiligung und Mitsprache von Kindern und den Vorrang des Kindeswohls bei allen Entscheidungen, die Kinder betreffen. ExpertInnen sind jedoch der Meinung, dass alle Kinderrechte in der Bundesverfassung verankert werden sollen.

Was hat sich nach der Unterzeichnung der Kinderrechtskonvention für Kinder in Österreich geändert?

  • Die Meinung von Kindern zählt! Wenn es um Kinder geht, müssen Kinder auch mitreden können. Die Meinung der Kinder muss bei allen Entscheidungen, die Kinder betreffen, auch berücksichtigt werden.
  • Recht auf politische Mitsprache: Das Wahlalter wurde von 18 auf 16 Jahre gesenkt. Jugendliche können nun schon früher mitbestimmen.
  • Besonderer Schutz für Kinder mit besonderen Bedürfnissen: Kinder mit Behinderung müssen in ihrer Entwicklung besonders unterstützt werden und die gleichen Möglichkeiten haben wie nicht behinderte Kinder.
  • Recht auf beide Elternteile: Alle Kinder haben ein Recht darauf, bei ihren Eltern aufzuwachsen. Manchmal ist das nicht möglich. Wenn die Eltern etwa getrennt leben oder sich nicht ausreichend um die Kinder kümmern können, dann haben Kinder ein Recht darauf, zu beiden Elternteilen zumindest Kontakt zu haben.

Noch viel zu tun!

Sehr vieles ist schon geschehen! Für die Einhaltung aller Kinderrechte gibt es aber auch noch einige Dinge zu tun:

Auf den Punkt gebracht: Wenn dir Unrecht geschieht, du in Schwierigkeiten steckst oder ein Problem hast, kannst du dir (oft anonym) Hilfe holen. Unsere Linktipps verraten dir, wo du Unterstützung bekommst.

Zudem gibt es an vielen Schulen VertrauenslehrerInnen, an die du dich wenden kannst, wenn du etwas als ungerecht empfindest oder Probleme mit LehrerInnen, MitschülerInnen oder mit deiner Familie hast.

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gedruckt am: Donnerstag, 21. November 2024