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Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF)

Nicht nur erwachsene Menschen, sondern auch Kinder und Jugendliche müssen aus ihrer Heimat vor Verfolgung und Krieg flüchten. Menschen unter 18 Jahren, die ohne ihre Eltern auf der Flucht sind, werden als „Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge“ (UMF) bezeichnet. Da sie noch nicht volljährig sind, haben sie ein Recht darauf, in jugendgerechten Einrichtungen untergebracht und betreut zu werden. 

In den letzten Jahren ist die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, die nach Österreich gekommen sind, stetig gestiegen. Im Jahr 2006 wurden 3,6% aller Asylanträge von dieser Zielgruppe gestellt. Im Jahr 2015 waren es 9,4 Prozent aller Anträge, also rund dreimal so viele.

Jugendgerechte Einrichtungen und Betreuung 

Um die Situation der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in Österreich zu verbessern, hat sich eine Reihe von NGOs aus dem Flüchtlingsbereich bereits vor Jahren zu der Arbeitsgruppe „Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ zusammengeschlossen. Ein Schwerpunkt dieser Initiative liegt darauf, mehr Plätze in Einrichtungen zu schaffen, wo minderjährige Flüchtlinge altersgerecht untergebracht werden. 

Eine weitere Initiative ist das Projekt „connecting people“ von der Organisation „Asylkoordination Österreich“. Dabei werden Patenschaften für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge vermittelt: Menschen, die schon länger in Österreich leben, helfen den jugendlichen Flüchtlingen, sich in Österreich besser zurechtzufinden.

https://www.demokratiewebstatt.at/thema/thema-flucht-migration-und-integration/das-recht-auf-asyl/unbegleitete-minderjaehrige-fluechtlinge
gedruckt am: Donnerstag, 21. November 2024