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Freies Wahlrecht - weltweit sichern!

Ein zentraler Grundsatz einer Demokratie ist das Wahlrecht. Die Mitglieder des Nationalrates werden vom Volk gewählt. Und zwar nicht nur von einem bestimmten Teil des Volkes, zum Beispiel den Adeligen, sondern vom ganzen Volk. Das heißt, dass in einer echten Demokratie jede und jeder Erwachsene bzw. in Österreich sogar Jugendliche ab 16 Jahren! wählen gehen darf und dass jede Stimme, die bei einer Wahl abgegeben wird, auch gleich viel zählt. Wichtig dabei ist auch, dass es nicht nur eine Partei oder eine Person gibt, die man wählen kann, sondern dass mehrere zur Auswahl stehen. Ein Staat, in dem nur eine Partei zur Wahl steht, ist eigentlich nicht demokratisch.
Zum Wahlrecht gehört aber auch, dass jede und jeder BürgerIn sich zur Wahl aufstellen lassen kann.

In vielen Ländern dieser Welt sind allgemeine, freie, geheime, gleiche und unmittelbare Wahlen aber gar nicht selbstverständlich. Vielleicht hast du im Fernsehen oder im Radio schon einmal gehört, dass es in anderen Ländern immer wieder zu Anschuldigungen des Wahlbetrugs kommt – zum Beispiel wenn Stimmzettel einfach gefälscht werden oder wenn die zur Wahl stehenden KandidatInnen die WählerInnen bestechen oder bedrohen, damit sie ihre Stimme bekommen. Das ist natürlich nicht zulässig, weil so das Ergebnis ja verfälscht wird. Damit so etwas verhindert werden kann, gibt es WahlbeobachterInnen, die zu Wahlen geschickt werden. Das sind unabhängige Personen, deren Aufgaben sind, die Wahl zu beobachten und zu überprüfen, ob alles mit rechten Dingen zugeht.

Allgemeine, freie, geheime, gleiche und unmittelbare Wahlen – was heißt das eigentlich genau? Hier erfährst du alles über Wahlen.

Materialien zur politischen Bildung von Kindern und Jugendlichen zum Download als Powerpointpräsentation oder als PDF!
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gedruckt am: Donnerstag, 21. November 2024