Welche Rolle kommt staatlichen Einrichtungen, Religionsgemeinschaften und der Jugendarbeit in der Prävention und De-Radikalisierung von Jugendlichen zu?
Der Staat hätte vor allem professionelle Einrichtungen, die sich mit Prävention und De-Fanatisierung beschäftigen, zu finanzieren. Da geht es nicht um irgendeine Alibi-Stelle, sondern würde es darum gehen, auch in den Bundesländern ausreichend qualifizierte Leute heranzubilden, die als Ansprechpartner für Angehörige in der jeweiligen Region dienen können und zugleich auch die Szene beobachten und Veränderungen nachvollziehen können.
Am Ende eines Fanatisierungsprozesses, wenn Betroffene straffällig werden, kommt dem Staat selbstverständlich dann auch eine repressive Funktion zu. Hier bräuchte es keine Ausweitung von Überwachungsmaßnahmen, sondern v.a. ausreichende kompetente MitarbeiterInnen in den Polizeiapparaten, die auch die verschiedenen Communities gut kennen, selbst die Diversität der österreichischen Bevölkerung widerspiegeln sollten und damit so etwas wie „community policing“ ermöglichen können. Zur Überwachung der Szene braucht es schließlich ausreichende „human intelligence“ und nicht noch mehr technische Überwachungsmöglichkeiten.
Religionsgemeinschaften können vor allem darauf achten, dass sie Sinnsuchenden ein Angebot machen, das eben nicht extremistisch ist. De-Radikalisierung ist allerdings nicht etwas, was man an die Religionsgemeinschaften auslagern kann. Der Jugend- und Sozialarbeit kommt im präventiven Bereich eine gewisse Bedeutung zu, genauso allerdings der Schule und Schulpsychologie.