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Europäische Außenpolitik

In manchen Bereichen betreibt Österreich mit anderen Staaten eine gemeinsame Außenpolitik, so etwa beim Bündnis der Europäischen Union. Die EU-Außenpolitik wird vom „Hohen Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik“ geleitet und ist Teil der GASP („Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union“). Die GASP vertritt die Interessen der Europäischen Union in der internationalen Zusammenarbeit. Unterstützt wird der/die Hohe Vertreter:in der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom EAD – dem „Europäischen Auswärtigen Dienst“, der seit dem Vertrag von Lissabon im Jahr 2009 besteht.

Hauptziele der europäischen Außenpolitik sind Stabilität, Menschenrechte und Demokratie, sowie die Verbreitung des Wohlstands und Rechtsstaatlichkeit. Dazu stehen ihr unterschiedliche Instrumente zur Verfügung, wie etwa multi- bzw. bilateralen Vereinbarungen, gemeinsame Leitlinien und zwischenstaatliche Gesetze, die die wirtschaftlichen, politischen und sozialen Beziehungen zwischen den EU-Ländern zu weiteren Staaten regeln. Durch das gemeinsame Vorgehen soll die Position der EU-Länder gestärkt werden. Außerdem erleichtert es das gemeinsame Vorgehen bei Konflikten und Krisen.

In den „Allgemeinen Bestimmungen über das auswärtige Handeln der Union (Art 21) heißt es dazu:

„Die Union lässt sich bei ihrem Handeln auf internationaler Ebene von den Grundsätzen leiten, die für ihre eigene Entstehung, Entwicklung und Erweiterung maßgebend waren und denen sie auch weltweit zu stärkerer Geltung verhelfen will: Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, die universelle Gültigkeit und Unteilbarkeit der Menschenrechte und Grundfreiheiten, die Achtung der Menschenwürde, der Grundsatz der Gleichheit und der Grundsatz der Solidarität sowie die Achtung der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen und des Völkerrechts.“

Gemeinsame Verträge regeln etwa Gesundheitsleistungen, die EU-Bürger:innen in einem anderen Land in Anspruch nehmen. Die Kosten für Krankenhausaufenthalte oder Arztbesuche im Ausland können dank solcher Abkommen von den Sozialversicherungen zwischen dem Heimatland und dem Gastland übernommen werden. Auslieferungsabkommen legen Bestimmungen über den Umgang mit Menschen fest, die in einem anderen Land angeklagt sind. So ist im Auslieferungsabkommen zwischen der EU und den USA geregelt, das Verdächtige aus einem EU-Land nur dann in die Vereinigten Staaten ausgeliefert werden, wenn ihnen dort nicht die Todesstrafe droht.

Nachgefragt: Bilateral oder Multilateral?

Bilateral werden zwischenstaatliche Beziehungen von zwei Staaten oder Bündnissen genannt. Als multilateral werden Angelegenheiten bezeichnet, die mehrere Staaten oder Akteur:innen betreffen.

Die EU unterhält bilaterale Beziehungen zu Ländern in allen Regionen und Kontinenten der Welt. Dabei kann sie auf ein Netz aus 145 EU-Delegationen als Vertretungen gegenüber den Behörden und der Bevölkerung der jeweiligen Gastländer zurückgreifen. Als Delegation der Europäischen Union werden die Auslandsvertretungen der Europäischen Union bei Drittstaaten und internationalen Organisationen bezeichnet. Diese Delegationen sind Teil des EAD (Euroäisches Auswärtiger Dienst) und erfüllen für die EU eine ähnliche Funktion wie eine Botschaft für Nationalstaaten.

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gedruckt am: Montag, 23. Dezember 2024