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Grenzenlose Tierwelt – Artenschutzabkommen

Tiere kennen keine Grenzen. Ihre Reviere und Wanderrouten verlaufen quer durch Gemeinden, Länder und über Staatsgrenzen hinweg. Deshalb muss auch der Tier- und Naturschutz grenzenlos geregelt sein. Dafür gibt es zahlreiche internationale Abkommen und Konventionen, in denen die Rechte und der Schutz der Tiere festgelegt sind.

  • Washingtoner Artenschutzabkommen regelt den internationalen Handel mit gefährdeten Arten. Diese dürfen nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel von einem Zoo angeschafft werden. Exotische und vom Aussterben bedrohte Tiere dürfen aber nicht von Privatpersonen außer Landes gebracht werden.
  • In der Vogelschutzrichtlinie werden wildlebende Vögel besonders geschützt. Das Jagen und Fangen besonders gefährdeter Vogelarten ist streng verboten.
  • Die Wasserrahmenrichtlinie will den Zustand von Grundwasser, Seen und Flüssen europaweit verbessern. Dafür wird nicht nur die Wasserqualität bestimmt, sondern auch wie viele Tier- und Pflanzenarten im Wasser leben.
  • Die Alpenkonvention ist ein Übereinkommen zum Schutz des Alpenraums und wurde von Österreich, Frankreich, Deutschland, Italien, Liechtenstein, Schweiz, Slowenien und Monaco gegründet.
  • Die Berner Konvention regelt den Schutz besonders gefährdeter Tiere und Pflanzen. Diese dürfen nicht gepflückt, gejagt oder gestört werden.

Bei so vielen Richtlinien und Abkommen kann man schon mal den Überblick verlieren. Hier kannst du die wichtigsten Verhaltensregeln zum Schutz von Tieren und Pflanzen in der Natur kennen lernen. Im Zweifel gilt immer: nur anschauen, nicht angreifen!  

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gedruckt am: Donnerstag, 21. November 2024