Die
Wahlbehörden sind dafür zuständig, Wahlen vorzubereiten und durchzuführen. Es gibt Wahlbehörden auf verschiedenen politischen Ebenen: Von der Bundeswahl-Behörde für bundesweite Wahlen, wie z.B. die Nationalratswahlen, bis hin zu
Gemeinde- und Sprengelwahlbehörden. Die sogenannte „fliegende“ Wahlbehörde (besondere Wahlbehörde) kommt zu Menschen, die am Wahltag nicht ins Wahllokal kommen können, etwa weil sie im Krankenhaus sind. Die Wahlbehörden in Österreich bestehen aus Vertreter:innen jener
Parteien, die im
Nationalrat vertreten sind, und einer oder einem Vorsitzenden (Wahlleiter:in); im Fall der Bundeswahl-Behörde ist dies der Innenminister / die Innenministerin. In der Bundeswahlbehörde gibt es außerdem zwei Richter:innen.