Bei einer
Volksbefragung wird die wahlberechtigte Bevölkerung nach ihrer Meinung zu einem bestimmten Thema gefragt. Es wird dabei entweder eine Frage gestellt, die mit Ja oder Nein beantwortet werden kann, oder es werden zwei Lösungsvorschläge zur Auswahl vorgegeben. Im Unterschied zu einer
Volksabstimmung sind die Ergebnisse einer Volksbefragung rechtlich nicht bindend. Außerdem müssen Volksbefragungen abgehalten werden, bevor ein Gesetz beschlossen wird, während es bei einer Volksabstimmung um ein bereits beschlossenes Gesetz geht. Dabei entscheidet das Volk, ob das Gesetz letztendlich auch in Kraft treten soll. Volksbefragungen können nicht nur in ganz Österreich sondern auch in den einzelnen Bundesländern abgehalten werden.