Wenn die Bevölkerung sich bei einer Entscheidung in der
Politik mit beteiligen kann, nennt man das
Volksabstimmung. Normalerweise betrifft das
Gesetze, und die Regierung macht eine Umfrage, bei der die Bevölkerung mit „JA" oder „NEIN" antworten, also für oder gegen einen Gesetzesbeschluss stimmen kann. Unbedingt vorgeschrieben ist eine Volksabstimmung bei einer Gesamtänderung der Bundesverfassung; sonst kann der
Nationalrat entscheiden, ob er ein Gesetz oder einen Staatsvertrag dem Volk zur
Abstimmung vorlegt. In Österreich gab es zwei Volksabstimmungen seit 1945: im Jahr 1978 über die friedliche Nutzung der Kernenergie, im Jahr 1994 über die
EU-Mitgliedschaft.