Republik Österreich - Parlament Parlament Österreich - Parlament
DemokratieWEBstatt.at

Menschenrechte

Die Menschenrechte sollen für alle Menschen dieser Erde gelten, ganz gleich wo ein Mensch herkommt, welche Religion, welchen Beruf, welches Alter oder welches Geschlecht er hat. Die Menschenrechte wurden von den Vereinten Nationen im Jahr 1948 aufgeschrieben und viele Staaten haben sie in ihre Grundrechte bzw. in die Verfassung aufgenommen.
Bei den Menschenrechten handelt es sich um ganz grundlegende Rechte, wie etwa das Recht auf Leben und auf Freiheit. Jeder hat auch das Recht, die eigene Meinung frei zu sagen, ohne dafür bestraft zu werden. Jeder Mensch soll glauben können, was er will und deshalb keinen Nachteil erfahren. Zu den Menschenrechten gehört auch, dass jeder Mensch, der vor Gericht steht, das Recht auf einen fairen Prozess hat und auch, dass er solange als unschuldig gilt, bis seine Schuld wirklich bewiesen ist. Auch das Recht auf Bildung ist ein Menschenrecht, es besagt, dass alle Menschen etwas lernen dürfen. Das sind nur einige der Menschenrechte.
Die Menschenrechte werden aber leider nicht in allen Staaten dieser Erde beachtet.  

zurück

Alle Einträge anzeigen

https://www.demokratiewebstatt.at/demokratie/lexikon/
gedruckt am: Dienstag, 3. Dezember 2024