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Rassismus in politischen Systemen

Rassismus gibt es nicht nur zwischen Menschen, sondern auch von Regierungen und staatlichen Einrichtungen gegenüber Menschen einer bestimmten Gruppe. Menschen wurden (und werden) wegen ihrer Hautfarbe, Religion oder Herkunft rassistisch diskriminiert. 

Bei der Eroberung und Kolonialisierung Afrikas durch europäische Länder ab dem 19. Jahrhundert spielte Rassismus eine große Rolle. Die AfrikanerInnen wurden als „primitiv“ und minderwertig dargestellt. Die Zeit der Kolonialisierung hatte großen Einfluss auf das Bild der europäischen Bevölkerung über AfrikanerInnen. 

Es gab und gibt noch immer weltweit Beispiele für systematische rassistische Diskriminierung von Menschengruppen durch das politische Regime. Wir haben dazu einige Beispiele ausgewählt und genauer betrachtet:

  • Rassendiskriminierung in den USA, ab Mitte des 19. Jahrhunderts
  • Rassendiskriminierung durch die Nationalsozialistische Partei (NSDAP) in Deutschland (1933-1945)
  • Rassendiskriminierung („Apartheid“) in Südafrika im 20. Jahrhundert

Rassendiskriminierung in den USA, ab Mitte des 19. Jahrhunderts

1861: Verbot der Sklaverei

AmerikanerInnen mit dunkler Hautfarbe sind frei, aber nicht gleich­be­rechtigt.

1896: Rassentrennung wird vom Obersten Gerichtshof bestätigt

(BürgerInnen der USA sind „getrennt, aber gleich“.)

1954: SchülerInnen werden nicht mehr nach Hautfarbe getrennt

Schüler werden in gemeinsamen Klassen unterrichtet.

1963: „I have a dream …“

Der Bürgerrechtler Martin Luther King hält seine berühmte Rede („I have a dream …“). Er möchte in einem Land leben, in dem Menschen nicht nach ihrer Hautfarbe beurteilt werden.

1964: Die Rassentrennung in Hotels, Spitälern und Bussen wird aufgehoben

AmerikanerInnen mit dunkler Hautfarbe dürfen wählen und sind krankenversichert.

2008: Obama: Erster Amerikaner mit dunkler Hautfarbe wird Präsident

Barack Obama wird als erster Amerikaner mit dunkler Hautfarbe zum Präsidenten gewählt.

Polizeigewalt und Justizverurteilungen

Afroamerikaner („Schwarze“) werden öfter von Polizisten erschossen und in Strafprozessen zum Tode verurteilt als Euroamerikaner („Weiße“).

Rassendiskriminierung durch die Nationalsozialistische Partei (NSDAP) in Deutschland (1933-1945)

1933: Arbeitsverbot für Minderheiten

Menschen religiöser oder ethnischer Minderheiten (Slawen, Juden, Roma und Sinti) dürfen nicht mehr für den deutschen Staat arbeiten.

1935: Heiratsverbote durch „Blutschutzgesetz“

Verbot der Heirat zwischen Nicht-JüdInnen und JüdInnen („Blutschutzgesetz“) sowie zwischen Nicht-JüdInnen und anderen Minderheiten.

1935: Reichsbürger & einfache Staatsangehörige

Das „Reichsbürgergesetz“ teilt die Bevölkerung in „Reichsbürger“ (deutsche Staatsangehörige“) und „einfache Staatsangehörige“ (JüdInnen, Slawen, Roma und Sinti) ein.

Ab 1938: Weitere starke Rechteeinschränkungen für JüdInnen

JüdInnen dürfen keine Geschäfte mehr besitzen, müssen Häuser und Wohnungen verkaufen und Zwangsarbeit verrichten. Jüdische SchülerInnen dürfen nicht mehr am Unterricht teilnehmen.

Ab 1942: „Endlösung der Judenfrage“

Insgesamt werden fast 5,7 Millionen jüdische Menschen in Konzentrationslagern umgebracht. Auch andere Minderheiten wie Sinti und Roma, Homosexuelle, Menschen mit Behinderungen oder mit psychischer Erkrankung werden verfolgt und ermordet.

Rassendiskriminierung („Apartheid“) in Südafrika im 20. Jahrhundert

1913: Gebiete für Weiße und Nicht-Weiße

Das Land wird in Gebiete für Weiße und Nicht-Weiße aufgeteilt.

1948: Rassentrennung

Die Rassentrennung wird eingeführt; SüdafrikanerInnen mit dunkler Hautfarbe werden unterdrückt.

1950: Stadtteile für Weiße und Nicht-Weiße

Städte werden in Gebiete für Weiße und Nicht-Weiße aufgeteilt; Millionen SüdafrikanerInnen mit dunkler Hautfarbe müssen ihr Haus verlassen und umsiedeln.

1950: Zuordnung zu einer Rasse

Jeder Mensch muss sich einer Bevölkerungsgruppe („race“) zuordnen („Weiße“, „Schwarze“, „Mischlinge“, „Asiaten“).

Ab 1990: Freilassung Nelson Mandelas

Freilassung Nelson Mandelas, der gegen Rassentrennung („Apartheid“) kämpfte; Gesetze zur Rassentrennung werden aufgehoben, Wahlrecht für SüdafrikanerInnen mit dunkler Hautfarbe.

1994: Wahlrecht für alle

Alle Menschen, unabhängig von ihrer Hautfarbe, dürfen wählen. Mandela wird zum ersten dunkelhäutigen Staatspräsidenten Südafrikas gewählt.

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gedruckt am: Donnerstag, 21. November 2024