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Ausbildungspflicht

Seit 2016 gibt es in Österreich eine Ausbildungspflicht. Sie gilt für alle Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Die Ausbildungspflicht soll verhindern, dass Jugendliche ihre Bildungslaufbahn bereits früh abbrechen. Dadurch sollen jungen Menschen auf ihrem weiteren Berufsweg mehr und bessere Chancen offenstehen. Um diese gesetzliche Verpflichtung zu erfüllen, stehen viele verschiedene Möglichkeiten offen:

Möglichkeiten

Nachgefragt: Hilfe bei der Umsetzung der Ausbildungsplicht

Deine Eltern/Erziehungsberichtigten sind für die Umsetzung der Ausbildungspflicht verantwortlich. Kann die Ausbildungspflicht innerhalb der ersten vier Monate nach Abschluss der 9. Schulstufe nicht erfüllt werden, muss dies bei der Koordinationsstelle bekanntgegeben werden: 0800 700 118 (kostenlos aus ganz Österreich erreichbar). Unterstützung und Information über Berufsorientierung, schulische und außerschulische Angebote erhalten Jugendliche außerdem beim Arbeitsmarktservice und auf ausbildungbis18.at

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gedruckt am: Samstag, 27. April 2024