Lebensmittel, die es in Österreich zu kaufen gibt, werden streng kontrolliert. Um sich über Herkunft, Produktion und Inhaltsstoffe der Lebensmittel bestmöglich informieren zu können, müssen Lebensmittel für die VerbraucherInnen gekennzeichnet werden. Welche Infos auf den Lebensmitteln bekannt gegeben werden müssen, ist in einer EU-Verordnung festgelegt. Sie gilt in allen EU-Mitgliedstaaten.
Wichtige Pflichtangaben:
- Klare Bezeichnung des Lebensmittels
- Verzeichnis der Zutaten
- Allergene
- Zusatzstoffe
- die Nettofüllmenge des Lebensmittels
- das Mindesthaltbarkeitsdatum oder das Verbrauchsdatum
- Hinweise zur Verwendung und Aufbewahrung (z. B. „Vor dem Öffnen schütteln“)
- Name und Anschrift des Lebensmittelunternehmens
- das Ursprungsland oder der Herkunftsort
- Anleitung zur Zubereitung
- Alkoholgehalt bei alkoholischen Getränken
- Nährwerttabelle