Österreich ist das einzige Land, das Schülervertretungen bundesgesetzlich verankert hat. Schülervertretungen gibt es auf innerschulischen und überschulischen Ebenen. Die KlassensprecherInnen setzen sich für die Anliegen ihrer KlassenkollegInnen ein, sie bestimmen bei vielen schulischen Angelegenheiten mit.
Sehr viele politische Karrieren begannen einst mit der Wahl zum Klassen- oder Schulsprecher. Klick dich durch die Profile der ins Parlament gewählten MandatarInnen und zähl nach, wie viele von ihnen bereits in ihrer Schulzeit ihre ersten Erfahrungen als „SprecherIn“ gesammelt haben. Die Bundesschülervertretung vertritt die Interessen der SchülerInnen gegenüber der Politik auf Bundesebene.
Im Schulunterrichtsgesetz (SchUG) ist genau geregelt, wie die Interessen der einzelnen Gruppen sichtbar gemacht und wie sie umgesetzt werden können. Und das funktioniert ganz ähnlich wie in der großen Demokratie des Staates Österreich. So wie es VertreterInnen des Volkes auf verschiedenen Ebenen (Gemeinden, Bundesländer, bundesweit) gibt, so gibt es in der Schule LehrervertreterInnen, ElternvertreterInnen und SchülervertreterInnen auf verschiedenen Ebenen. Im Fall der SchülerInnen sind das die KlassensprecherInnen, KlassensprechervertreterInnen, SchulsprecherInnen, LandesschulsprecherInnen und BundesschulsprecherInnen.