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Wer arbeitet wo im Parlament?

Abteilung Stenographische Protokolle

Das ist Gerda Helscher. Sie ist seit 2001 im Parlament beschäftigt. Frau Helscher interessierte sich schon im frühen Volksschulalter für die Arbeit der ParlamentsstenographInnen. Sie war von der Vorstellung, so schnell schreiben zu können wie man spricht, fasziniert. Schon damals saß sie oft vor einem alten Stenographielehrbuch und übte.
Nach dem Abschluss der Handelsakademie und einem Sprachstudium arbeitete sie zuerst einige Jahre in einem ganz anderen Bereich. 1998 begann Frau Helscher dann in der Abteilung mitzuarbeiten.
Zurzeit arbeiten dort zehn Parlamentssteno- graphInnen.

Meine Frage

Meine Antwort

Was sind Ihre Aufgaben?

Die Aufgabe der ParlamentsstenographInnen ist die Herstellung Stenographischer Protokolle, besonders von den Plenarsitzungen des Nationalrates und des Bundesrates – also jenen Sitzungen, an denen alle Mitglieder dieser gesetzgebenden Körperschaften teilnehmen. Das Stenographische Protokoll gibt die parlamentarischen Beratungen vollständig, also in ihrem vollen Wortlaut, wieder.

Wie werden die Stenographischen Protokolle hergestellt?

Für die Herstellung dieses Protokolls wird einerseits eine Ton-Aufzeichnung von der Sitzung gemacht, die von Schreibkräften sofort in eine Roh-Niederschrift in einem Word-Dokument übertragen wird. Andererseits ist gleichzeitig im Sitzungssaal ein/e ParlamentsstenographIn anwesend und zeichnet vor allem jene Dinge auf, die auf der Tonbandaufnahme nicht hörbar sind oder nicht richtig zugeordnet werden könnten – besonders Zwischenrufe von anderen Abgeordneten, und welche Fraktionen wann Beifall spenden –, und was sich vielleicht sonst noch im Saal ereignet. Natürlich muss er/sie auch die Rede selbst zum Großteil mitschreiben, sonst wüsste er/sie ja nachher nicht, wo genau die Zwischenrufe eingefügt werden müssen. – Die ParlamentstenographInnen wechseln sich bei dieser Tätigkeit üblicherweise in einem 20-Minuten-Turnus ab.
In der Zwischenzeit, bis also der/die ParlamentsstenographIn das nächste Mal in den Saal geht, überarbeitet er/sie die angefertigte Roh-Niederschrift zu einem druckreifen Produkt. Es muss der Satzaufbau ein wenig zurechtgerückt werden – denn die gesprochene Rede ist ja meist nicht wirklich druckreif –, überflüssige Füllwörter oder Wortwiederholungen werden gestrichen – ohne natürlich den Sinn des Satzes zu ändern! Zu achten ist dabei auf die richtige Schreibung von Eigennamen – z.B. Namen von ausländischen Politikern, von Städten in anderen Ländern – sowie verschiedener Fachbegriffe. Auch Zitate, z.B. aus Gesetzestexten oder aus Zeitungsartikeln, werden auf ihre Richtigkeit hin überprüft. Zwischenrufe werden eingefügt, ebenso auch der Text von Anträgen, die im Laufe der Debatten eingebracht wurden.

Wie lange dauert es, bis das Protokoll ausgearbeitet ist?

Die vorläufige Version dieses Protokolls ist rund 3 Stunden nach der gehaltenen Rede im Intranet – also im parlamentsinternen Netz – abrufbar. Selbst wenn eine Sitzung bis nach Mitternacht dauert, sind die einzelnen Reden der gesamten Sitzung in den Morgenstunden fertig.

Wie wird aus den ausgearbeiteten Reden ein fertiges Gesamtprotokoll?

Anschließend muss das Protokoll den RednerInnen zur Genehmigung übersandt werden. Diese haben das Recht, einzelne stilistische Korrekturen vorzunehmen, aber auch die RednerInnen dürfen den Inhalt einer Rede nicht ändern.
Zum Schluss werden alle Reden einer Sitzung zu einem einzigen Dokument zusammengekoppelt, mit einem Inhaltsverzeichnis versehen – und dann erfolgt die endgültige Layoutierung, damit der Text auch optisch schön aussieht, und das fertige Gesamtprotokoll wird dann ins Internet gestellt – auf die Parlaments-Homepage.
Außerdem werden auch einige gedruckte Exemplare angefertigt, wobei das gedruckte Protokoll für jede Sitzung dann – wie ein Buch – gebunden wird.

Wie lang ist das Protokoll einer Sitzung?

Bei einer Sitzung, die von 9 Uhr früh bis Mitternacht dauert, hat das Protokoll – im A4-Format und engzeilig gedruckt – ca. 300 Seiten.

Wie lange sprechen RednerInnen normalerweise?

Über die Redezeit enthält die Geschäftsordnung genaue Regelungen.
Bei den „normalen“ Debatten in einer Plenarsitzung des Nationalrates, wenn also die Tagesordnung behandelt wird, darf ein Redner höchstens 20 Minuten lang sprechen. Meist werden aber vor der Sitzung von jedem Parlamentsklub sogenannte freiwillige Redezeitbeschränkungen für die einzelnen Abgeordneten, die in der Sitzung sprechen werden, festgelegt, die kürzer sind als die gesetzlich erlaubten 20 Minuten. –
Daneben gibt es für spezielle Arten von Debatten, z.B. über dringliche Anfragen, noch spezielle Redezeitregelungen.
Es ist heute jedenfalls im österreichischen Parlament nicht mehr möglich, dass Oppositionsredner stundenlange Dauerreden halten, um damit parlamentarische Entscheidungen zu blockieren, wie dies noch Anfang der neunziger Jahre möglich war – und auch tatsächlich der Fall war.

Wie lange dauerten solche Dauerreden?

Die längste Rede im Nationalrats-Plenum wurde im März 1993 gehalten und dauerte 10 Stunden und 35 Minuten, von 17.29 Uhr bis knapp nach 4 Uhr früh – ohne Unterbrechung!

Wie lange dauerte die längste Sitzung, an die Sie sich erinnern können?

Die längste Plenarsitzung, an die ich mich erinnern kann, war die Plenarsitzung des Bundesrates am 25. Juli 2002. Diese dauerte von 9 Uhr früh bis kurz vor 5 Uhr früh am nächsten Tag, also fast 20 Stunden.

Was finden Sie an Ihrem Beruf besonders interessant?

Ich finde es interessant, unmittelbar dort zu arbeiten, wo die Gesetze gemacht werden – die dann oft so entscheidenden Einfluss auf die Gestaltung des Lebens der Menschen haben – und wo auch immer wieder ganz entscheidende Weichen für die Geschichte des Landes gestellt worden sind. Diese Debatten für die Nachwelt festzuhalten – oft den Widerstreit der unterschiedlichen Meinungen, oft auch eine alle Parteien übergreifende Einigkeit –, das ist schon eine faszinierende Aufgabe.
Im Stenographischen Protokoll wird dieses Geschehen ja in seinem vollen Wortlaut festgehalten und ist dann für alle folgenden Generationen nachzulesen. So können wir heute noch die Debatten der beiden Kammern des Reichsrates nachlesen, also des österreichischen Parlaments in der Zeit der österreichisch-ungarischen Monarchie, und auch alle Debatten des Nationalrates und des Bundesrates der Republik Österreich seit ihrem Bestehen. Jede/r interessierte BürgerIn kann z.B. das Protokoll der ersten Sitzung des Nationalrates nach dem Zweiten Weltkrieg im Jahr 1945 nachlesen, oder die Debatte anlässlich der Genehmigung des Staatsvertrags im Jahr 1955, oder die Debatte anlässlich der Genehmigung des EU-Beitrittsvertrags im Jahr 1994. – Von den Sitzungen ab 1996 sind die Protokolle auch auf der Parlaments-Homepage abrufbar.

Was ist die lustigste Geschichte, die Sie im Laufe Ihrer Arbeitserfahrung erlebt haben?

Vielleicht der eine oder andere Versprecher, der einem Abgeordneten passiert ist, z.B.: „Wer anderen eine Grube fällt, gräbt selbst hinein“.
Die aus meiner Sicht lustigste Szene war aber, als einmal ein Abgeordneter bei seiner Rede auf einem mitgebrachten Tonbandgerät einen aufgezeichneten Werbespot vorspielen wollte. Da ihm der vorsitzführende Präsident dies nicht erlaubte, hat der Abgeordnete den Tonfall des Sprechers aus dem Werbespot und die hohe, kindlich wirkende Stimme, mit der er sprach, nachgeahmt und hat in dieser Weise den Werbespot am Rednerpult selbst vorgetragen, oder eigentlich fast vorgesungen – zur großen Erheiterung der anderen Abgeordneten. – Das kann man übrigens auch im Stenographischen Protokoll nachlesen.

Was würde passieren, wenn es die Abteilung „Stenographische Protokolle“ nicht gäbe?

Dann könnte nach einer Sitzung niemand nachvollziehen, was genau von den verschiedenen Rednern zu den einzelnen Tagesordnungspunkten gesagt wurde – außer natürlich, man macht eben eine Ton- oder Videoaufzeichnung und hört sich diese an. Aber schriftlich wäre der genaue Wortlaut der Beratungen nirgends festgehalten, denn: Die Meldungen des Parlamentarischen Pressedienstes, der ja ebenfalls über die Sitzungen berichtet, sind zusammenfassende Meldungen, die den Inhalt der Reden sehr gekürzt wiedergeben.

In welchen Bereichen wird das Stenographische Protokoll verwendet?

Es gibt viele Berufsgruppen, die immer wieder nach den Stenographischen Protokollen fragen und diese für ihre Arbeit benötigen, so z.B. JournalistInnen, Bedienstete in den Ministerien, in Botschaften, aber auch RechtswissenschafterInnen und HistorikerInnen, StudentInnen, die an einer Dissertation schreiben, usw.
Aber auch PolitikerInnen suchen öfters in Protokollen nach Aussagen anderer PolitikerInnen, die diese irgendwann einmal in einer Sitzung getätigt haben, um zum Beispiel die Erfüllung eines damals gemachten Versprechens einzufordern.
Manchmal wird sogar während einer laufenden Plenarsitzung vom/von der vorsitzführenden Präsidenten/Präsidentin das ausgearbeitete Protokoll einer soeben gehaltenen Rede angefordert, z.B. als Grundlage für die Entscheidung, ob er/sie einem/einer RednerIn oder ZwischenruferIn einen Ordnungsruf erteilt.
Sehr wichtige Unterlagen sind auch die Protokolle der Untersuchungsausschuss-Sitzungen, besonders auch für den jeweiligen Untersuchungsausschuss selbst, weil die Abgeordneten dann bei der Befragung einer Person immer gleich im Protokoll nachsehen können, ob die Antwort mit der Aussage einer früher befragten Person übereinstimmt oder ob es da vielleicht Widersprüche gibt.

Gab es irgendwann eine Situation, in der man sich der Arbeit, die die ParlamentsstenographInnen leisten, ganz besonders bewusst wurde?

Wie notwendig die Arbeit der ParlamentsstenographInnen ist, ist gerade auch im Jahr 2007 deutlich geworden, als unsere Abteilung wegen zwei gleichzeitig arbeitender Untersuchungsausschüsse eine Zeit lang so überlastet war, dass von einigen Sitzungen dieser Ausschüsse – anstatt eines fertig ausgearbeiteten stenographischen Protokolls – ausnahmsweise nur eine bloße Tonbandabschrift, also eine Roh-Niederschrift abgeliefert werden konnte. Abgesehen davon, dass in der Roh-Niederschrift viele Eigennamen falsch geschrieben waren, viele sinnstörende Fehler enthalten waren und Zwischenrufe überhaupt ganz fehlten, war es für die Schreibkräfte – die ja selbst nicht im Saal anwesend waren – auch meist gar nicht möglich, allein von den verschiedenen Stimmen auf der Tonaufzeichnung immer zu wissen, welche oder welcher Abgeordnete gerade spricht. – Damals wurde sehr deutlich sichtbar, wie viel Arbeit für die Herstellung eines druckfertigen Protokolls seitens der ParlamentsstenographInnen zu leisten ist.

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gedruckt am: Donnerstag, 21. November 2024