Republik Österreich - Parlament Parlament Österreich - Parlament
DemokratieWEBstatt.at

Tobi 

Politikerpflichten

Gültig: Republik Österreich
Ab Kundmachung sofort bis auf Widerruf (neue Regelung)

Präambel/Grundsatz:

Um weiteren Misständen entgegenzuwirken und den Steuerzahler zu entlasten.

§1 Inhalt:

Alle Politiker müssen ihre Leistungen nachweisen und werden jährlich geprüft.

Begriffsbestimmung:

Das Recht geht vom Volk aus!

Ausgenommen:

Es gibt keine Ausnahmen.

§2 Verantwortungsregelung:

Alle österreichischen Politiker sind verpflichtet ihre Leistungen offen zu legen.

§3 Zuwiderhandeln ist Missachtung des Gesetzes:

Bei Verstoß einzelner Bestimmungen tritt eine sofortige Kürzung des Politikergehalts ein.

 

Tobi 

Anna

https://www.demokratiewebstatt.at/gesetzesgenerator0/politikerpflichtenpdf
gedruckt am: Donnerstag, 21. November 2024