Johann Berger
Behindertengesetz
Gültig: Republik Österreich
Ab Kundmachung sofort bis auf Widerruf (neue Regelung)
Präambel/Grundsatz:
Durch dieses Gesetz wird ein guter Lebensstandard für Menschen mit Beeinträchtigung gewährleistet.
§1 Inhalt:
Alle Menschen mit Beeinträchtigung haben das Recht eine Mindestpension von 2000 € zu beziehen.
Begriffsbestimmung:
Menschen mit Beeinträchtigung sind in diesem Fall: Menschen mit einer körperlichen Behinderung oder einer geistigen Behinderung sowie blinde Menschen.
Ausgenommen:
Menschen die keine gültige Aufenthaltsgenehmigung in Österreich haben.
§2 Verantwortungsregelung:
Der Staat verpflichtet sich dazu eine Mindestpension von 2000€ für Menschen mit Beeinträchtigung bereit zu stellen.
§3 Zuwiderhandeln ist Missachtung des Gesetzes:
Wenn das Sozial-Ministerium diese Mindestpension einem Bürger nicht gewährt, kann der Betroffene diese Institution verklagen.
Maximilian Pop