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RektorIn

Der Begriff kommt aus dem Lateinischen und bedeutet „Leiter“ (oder Leiterin). Der/die RektorIn ist das Oberhaupt einer Universität. Er/sie vertritt die Universität nach außen und bestimmt, welche Schwerpunkte in Forschung und Lehre gesetzt werden.

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gedruckt am: Montag, 22. April 2024