Ein
Konsulat ist für alle behördlichen Angelegenheiten seiner Staatsbürger:innen in einem Gastland zuständig. Zu den Aufgaben zählen das Ausstellen von Personaldokumenten oder Urkunden (für Staatsangehörige) und von Einreisedokumenten (für ausländische Staatsbürger:innen). Das Konsulat informiert auch über Ein- und Ausreisebedingungen für Landsleute ins Gastland und für Reisen von Staatsangehörigen aus dem Gastland ins eigene Land. Geraten Landsleute in eine Notsituation oder haben ihren
Reisepass verloren, können Konsulate weiterhelfen. Auch Botschaften können solche konsularischen Aufgaben übernehmen.