Republik Österreich - Parlament Parlament Österreich - Parlament
DemokratieWEBstatt.at

Europäische Menschenrechtskonvention

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ist eine Vereinbarung aller Mitgliedsstaaten des Europarates. Sie schützt die Menschenrechte und Grundfreiheiten, wie zum Beispiel das Recht auf Freiheit und Sicherheit oder das Recht auf ein faires Verfahren. Länder, die dem Vertrag beitreten, sind verpflichtet diese Rechte allen Menschen, die sich in ihrem Land aufhalten, zu gewährleisten. Die Wahrung dieser Rechte kann bei Gericht eingeklagt werden. Sind alle nationalen Berufungsmöglichkeiten ausgeschöpft, kann beim „Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte“ Beschwerde eingelegt werden.

zurück

Alle Einträge anzeigen

https://www.demokratiewebstatt.at/demokratie/lexikon/
gedruckt am: Sonntag, 22. Dezember 2024