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Gewaltschutzgesetz

Das Gewaltschutzgesetz ist seit 1997 in Kraft. Mit diesem Gesetz sollen in Österreich Menschen vor Gewalt in der Familie besser geschützt werden. Das Gewaltschutzgesetz beruht auf drei Säulen: Der polizeilichen Wegweisung und dem Betretungsverbot, damit verbunden ist ein Waffenverbot. Eine gerichtliche einstweilige Verfügung, um Gefährder:innen bis zu einem Jahr von der gefährdeten Person fernhalten zu können. Sowie die Unterstützung der von Gewalt betroffenen Menschen.

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gedruckt am: Dienstag, 3. Dezember 2024