Der Begriff „Fraktion“ ist aus dem Lateinischen abgeleitet und bedeutet „Bruchteil“ oder „Teil des Ganzen“. Im
Parlament sind damit die Versammlungen von ParlamentarierInnen der gleichen politischen Richtung gemeint. Wenn sich zum Beispiel im
Bundesrat mindestens fünf Mitglieder einer Partei zusammenschließen, ist das eine
Fraktion. Gibt der Bundesrat seine Zustimmung, können auch weniger als fünf Mitglieder einer Partei eine Fraktion bilden. Im
Nationalrat nennt man einen Zusammenschluss von mindestens fünf Mitgliedern einer Partei einen
Klub. Auch im Europäischen Parlament gibt es verschiedene Fraktionen.