Das
Parlament besteht aus zwei Kammern, dem
Nationalrat und dem
Bundesrat. Die Hauptaufgabe des Bundesrats besteht darin, die Interessen der neun Bundesländer bei der Entstehung von Bundesgesetzen zu vertreten. Die Mitglieder des Bundesrats werden durch die Landtage der einzelnen Bundesländer gewählt, die Zahl der VertreterInnen hängt dabei von der Bevölkerungsgröße des jeweiligen Bundeslandes ab. So hat zum Beispiel Vorarlberg als kleines Bundesland nur je drei VertreterInnen im Bundesrat, Niederösterreich als größtes
Bundesland hingegen zwölf. Insgesamt besteht der Bundesrat aus 61 Mitgliedern. Die Bundesländer wechseln sich halbjährlich in alphabetischer Reihenfolge im Vorsitz ab; das heißt, alle halben Jahre gibt es einen neuen Bundesratspräsidenten oder eine neue Bundesratspräsidentin.