Florian Kail
Süßigkeitengesetz
Gültig: Gilt in ganz Österreich
Ab Kundmachung sofort bis auf Widerruf (neue Regelung)
Präambel/Grundsatz:
Damit es in ganz Österreich glückliche Kinder gibt.
§1 Inhalt:
Kinder in ganz Österreich dürfen an jeden Tag in der Woche so viele Süßigkeiten essen wie sie wollen.
Begriffsbestimmung: Süßigkeiten sind essbare Sachen die Zucker enthalten und gut schmecken.
Ausgenommen: Wenn ein Kind zu Übergewicht neigt, darf es keine Süßigkeiten mehr essen.
§2 Verantwortungsregelung:
Die Kinder verpflichten sich aber genug Sport zu betreiben, um ihr Gewicht nicht zu vedoppeln.
§3 Zuwiderhandeln ist Missachtung des Gesetzes:
Wenn Kinder von den Süßigkeiten keinen Gebrauch machen dürfen sie jeden Tag 3 Stunden Computer spielen oder Fernsehen.
Wenn ein Kind trotz allem zu dick wird darf es nur mehr Gemüse essen, bis das Idealgewicht erreicht ist.
Silvia Brandstätter