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Florian Kail

Süßigkeitengesetz

Gültig: Gilt in ganz Österreich
Ab Kundmachung sofort bis auf Widerruf (neue Regelung)

Präambel/Grundsatz:

Damit es in ganz Österreich glückliche Kinder gibt.

§1 Inhalt:

Kinder in ganz Österreich dürfen an jeden Tag in der Woche so viele Süßigkeiten essen wie sie wollen.

Begriffsbestimmung: Süßigkeiten sind essbare Sachen die Zucker enthalten und gut schmecken. 

Ausgenommen: Wenn ein Kind zu Übergewicht neigt, darf es keine Süßigkeiten mehr essen.

§2 Verantwortungsregelung:

Die Kinder verpflichten sich aber genug Sport zu betreiben, um ihr Gewicht nicht zu vedoppeln.

§3 Zuwiderhandeln ist Missachtung des Gesetzes:

Wenn Kinder von den Süßigkeiten keinen Gebrauch machen dürfen sie jeden Tag 3 Stunden Computer spielen oder Fernsehen.
Wenn ein Kind trotz allem zu dick wird darf es nur mehr Gemüse essen, bis das Idealgewicht erreicht ist.

 

Silvia Brandstätter

https://www.demokratiewebstatt.at/spiel-mit/suessigkeitengesetzpdf
gedruckt am: Sonntag, 22. Dezember 2024