Kevin Harb, Helga Harb
Neues Kindergartengesetz
Gültig: Alle Kindergärten in der Bundesrepublik Österreich Ab Kundmachung sofort bis auf Widerruf (neue Regelung)
Präambel/Grundsatz:
Mehr individuelle Betreuung des einzelnen Kindes.
§1 Inhalt:
Kinderanzahl pro Gruppe wird auf maximal 15 Kinder beschränkt.
Begriffsbestimmung:
Kindergartenkinder sind in diesem Fall: Kinder zwischen drei und sechs Jahren. Kinder sind alle BesucherInnen österreichischer Kindergärten.
Ausgenommen:
Ausnahme bilden Nervensägen.
§2 Verantwortungsregelung:
Der/die Chef/in des Kindergartens verpflichtet sich, die Anzahl regelmäßig zu kontrollieren. Die Betreuer verpflichten sich, das Gesetz einzuhalten.
§3 Zuwiderhandeln ist Missachtung des Gesetzes:
Der/die Chef/in, der nicht regelmäßig die Anzahl kontrolliert, wird unwiderruflich abgesetzt und aus dem Kindergarten verbannt. Der/die Chef/in darf den Kindergarten nicht mehr betreten.
Helga Harb