Leonard Arkan Caliskan
Abgasfreies Wien - Ausbau des öffentlichen Verkehrs
Gültig: Wien, Zone 100
Ab Kundmachung sofort bis auf Widerruf (neue Regelung)
Präambel/Grundsatz:
weniger Stau - mehr Lebensqualität - keine Abgase gesünderes Leben
§1 Inhalt:
Ausbau des U-Bahn-Netzes, Fahrradwege und Car2go als Elektroautos. Shared Lösungen für Zulieferindustrie der Nahversorgung.
Begriffsbestimmung:
Abgasfreie Auto = kein Benzin oder Diesel oder ähnlich schädliche Brennstoffe
Ausgenommen:
Zulieferung von Einzelhandel in der Stadt, um die gute Infrastruktur und Nahversorgung zu bewährleisten. Vorausgesetzt \"Shared Lösungen\" werden umgesetzt.
§2 Verantwortungsregelung:
1. Autofahrer müssen auf Öffis oder Elektroautos umsteigen
2. Taxifahrer müssen auf Elektroautos umsteigen
3. Verkehrsverbund muss öffentliches Verkehrsnetz ausbauen
4. Zulieferindustrie muss sich Zulieferung und Logistik teilen (Beispiel: nicht 100 LKW\'s beliefern die Mariahilferstraße, sondern 1 LKW beliefert alle Restaurants)
§3 Zuwiderhandeln ist Missachtung des Gesetzes:
2 Jahre nach Gesetzesbestimmung dürfen keine gültige §57a Pickerl für Abgasautos ausgestellt werden. Wenn Personen in der Kernzonne 100 Wien\'s gegen die abgasfreie Stadt verstoßen, werden Geldstrafen in der Höhe von € 300,- verhängt sowie die Autos konfisziert.
Sabine Caliskan