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Leonard Arkan Caliskan

Abgasfreies Wien - Ausbau des öffentlichen Verkehrs

Gültig: Wien, Zone 100
Ab Kundmachung sofort bis auf Widerruf (neue Regelung)

Präambel/Grundsatz:

weniger Stau - mehr Lebensqualität - keine Abgase gesünderes Leben

§1 Inhalt:

Ausbau des U-Bahn-Netzes, Fahrradwege und Car2go als Elektroautos. Shared Lösungen für Zulieferindustrie der Nahversorgung.

Begriffsbestimmung:

Abgasfreie Auto = kein Benzin oder Diesel oder ähnlich schädliche Brennstoffe

Ausgenommen:

Zulieferung von Einzelhandel in der Stadt, um die gute Infrastruktur und Nahversorgung zu bewährleisten. Vorausgesetzt \"Shared Lösungen\" werden umgesetzt.

§2 Verantwortungsregelung:

1. Autofahrer müssen auf Öffis oder Elektroautos umsteigen
2. Taxifahrer müssen auf Elektroautos umsteigen
3. Verkehrsverbund muss öffentliches Verkehrsnetz ausbauen
4. Zulieferindustrie muss sich Zulieferung und Logistik teilen (Beispiel: nicht 100 LKW\'s beliefern die Mariahilferstraße, sondern 1 LKW beliefert alle Restaurants)

§3 Zuwiderhandeln ist Missachtung des Gesetzes:

2 Jahre nach Gesetzesbestimmung dürfen keine gültige §57a Pickerl für Abgasautos ausgestellt werden. Wenn Personen in der Kernzonne 100 Wien\'s gegen die abgasfreie Stadt verstoßen, werden Geldstrafen in der Höhe von € 300,- verhängt sowie die Autos konfisziert.

 

Sabine Caliskan

https://www.demokratiewebstatt.at/spiel-mit/abgasfreies-wien-ausbau-des-oeffentlichen-verkehrspdf
gedruckt am: Donnerstag, 9. Mai 2024