Peter
Zusammenlebensregel
Gültig: Bundesstaat Österreich
Ab Kundmachung sofort bis auf Widerruf (neue Regelung)
Präambel/Grundsatz:
Das menschliche Zusammenleben ist zum größten Teil durch Kommunikation beeinflusst. Wenn bestimmte Verhaltensregeln den Umgang zwischen den Menschen betreffend festgelegt werden, können gröbere Streitigkeiten und Fehlinformationen durch Dritte weitgehend verhindert werden.
§1 Inhalt:
Menschen sollen würdevoll miteinander umgehen
Begriffsbestimmung:
keine
Ausgenommen:
Keine Ausnahmen.
Wenn möglich ist dieses Gesetz auch auf europäischer Ebene bekanntzumachen und dessen Durchsetzung am besten weltweit zu fordern.
§2 Verantwortungsregelung:
Jeder österreichische Staatsbürger
§3 Zuwiderhandeln ist Missachtung des Gesetzes:
Bei Nichtbeachtung des Gesetzes soll der Betreffende zu Kommunikations- und Konfliktbewältigungsschulungen geschickt werden. Die Kosten hiefür sind von ihm selbst zu tragen.
Peter Claudia