Alexander Oswald
Übernachtungsgesetz
Gültig: Forstgasse 27
Ab Kundmachung sofort bis auf Widerruf (neue Regelung)
Präambel/Grundsatz:
Mithilfe dieses Gesetzes soll erreicht werden das es keine Streitereien wegen Übernachtungen mehr gibt.
§1 Inhalt:
Geschwister dürfen bei anderen Geschwistern übernachten wenn der andere einverstanden ist oder erstgenannter nicht bemerkt wird.
Begriffsbestimmung: Entdeckung: Der Übernachtende darf versuchen sich unbemerkt in das andere Zimmer einzuschleichen, aber sobald er bemerkt wird muss er wieder gehen.
Ausgenommen: An Schule oder Arbeitstagen ist diese Regelung außerkraft gesetzt und das einschleichen ist verboten!
§2 Verantwortungsregelung:
Der Übernachtende muss sofort aus dem Zimmer gehen sobald er bemerkt wurde oder nicht erwünscht ist.
§3 Zuwiderhandeln ist Missachtung des Gesetzes:
Falls gegen diese Regelung verstoßen wird und der Übernachtende nicht sofort aus dem Zimmer geht, ist mit einem Zimmerverbot von bis zu 1 Woche zu rechnen.
Jessica Oswald