Ebubekir Gedik
Elektronische Geräte in der Schule
Gültig: In der BRG Salzburg, Bundesland Salzburg
Ab Kundmachung sofort bis auf Widerruf (neue Regelung)
Präambel/Grundsatz:
Damit die SchülerInnen nicht im Unterricht stören und aufpassen.
§1 Inhalt:
Kinder unter 14 Jahren müssen in der Schule ihre elektronischen Geräte ausschalten und dem Klassenvorstand / Klassenvorständin geben. Kinder bzw. Jugendliche über 14 Jahren müssen ihre elektronischen Geräte ausschalten oder in ihre Taschen packen.
Begriffsbestimmung: Elektronische Geräte sind in diesem Fall: Smartphones, Laptops, Notebooks, Konsolen, Computer. Als Kinder werden hier bezeichnet: Kinder bzw. Jugendliche, sind alle BesucherInnen österreichischer Pflichtschulen.
Ausgenommen: SchülerInnen dürfen ihre elektronischen Geräte zum schulischen Gebrauch verwenden.
§2 Verantwortungsregelung:
Die LehrerInnen verpflichten sich, aufzupassen, dass die SchülerInnen sich nicht mit ihren elektronische Geräten beschäftigen.
§3 Zuwiderhandeln ist Missachtung des Gesetzes:
SchülerInnen, die ihre elektronischen Geräte ohne die Erlaubnis der LehrerInnen in der Schule benutzen, werden die Geräte abgezogen.