RichterInnen entscheiden in Streitfällen, ob jemand (eine Person, aber auch eine Firma, eine Behörde) ein Gesetz gebrochen hat. RichterInnen leiten die Gerichtsverhandlung und fällen Urteile. Sie sind unabhängig in der Ausübung ihres Amtes und dürfen in ihrer Entscheidung nicht beeinflusst werden. Diese treffen sie auf Grundlage der gültigen
Gesetze.
RichterInnen durchlaufen eine langjährige Ausbildung, bevor sie ihren Beruf ausüben. Sie spezialisieren sich auf einen bestimmten Bereich. Es gibt z.B. StrafrichterInnen, ZivilrichterInnen oder FamilienrichterInnen.