Die
UNESCO hat sich zur Aufgabe gemacht, das
Welterbe (Kulturerbe und Naturerbe) der Menschheit zu schützen und zu erhalten. Zum Welterbe gehören Kulturstätten und Naturstätten, die weltweit einzigartig sind, eine besondere Bedeutung haben bzw. außergewöhnlich schön sind. Zum Kulturerbe gehören Gebäude, Denkmäler, Stadtensembles, Kulturlandschaften oder Kunstwerke wie Felszeichnungen. Das Naturerbe der Welt umfasst u.a. Naturlandschaften und -phänomene, geologische Formationen und Schutzreservate für vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten.
Beispiele sind die Pyramiden in Ägypten ebenso wie das Schloss Schönbrunn (Kulturerbe); das Great Barrier Reef vor der Australischen Küste, oder der Vulkan Ätna auf Sizilien (Naturerbe).
Grundlage für den Schutz des Welterbes ist die „UNESCO
Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt“ von 1972. Österreich hat die Konvention 1993 ratifiziert.