Republik Österreich - Parlament Parlament Österreich - Parlament
DemokratieWEBstatt.at

Menschenrechtsrat

Der UN-Menschenrechtsrat wurde 2006 von den Vereinten Nationen gegründet. Er kontrolliert die Einhaltung der Menschenrechte weltweit und unterstützt Staaten bei der Umsetzung der Menschenrechte. Alle vier Jahre überprüft der Menschenrechtsrat die Situation der Menschenrechte in jedem Mitgliedstaat der Vereinten Nationen. Die Ergebnisse seiner Untersuchungen werden in der Generalversammlung der Vereinten Nationen vorgestellt. Der Rat besteht aus 47 UN-Mitgliedsstaaten, die jeweils für drei Jahre gewählt werden.

zurück

Alle Einträge anzeigen

https://www.demokratiewebstatt.at/demokratie/lexikon/
gedruckt am: Donnerstag, 21. November 2024