Republik Österreich - Parlament Parlament Österreich - Parlament
DemokratieWEBstatt.at

Laizität

Unter Laizität versteht man eine absolute Trennung zwischen Religion und Staat, als das bei der Säkularität der Fall ist. Ein laizistischer Staat, zum Beispiel Frankreich, garantiert die Religionsfreiheit jedes Menschen, erkennt aber keine Religionsgemeinschaften rechtlich an. Die Religion wird aus dem öffentlichen Leben zurückgedrängt, zum Beispiel dürfen in öffentlichen Einrichtungen keine religiösen Symbole zu sehen sein. Die Ausübung der Religion ist Privatsache eines jeden einzelnen Menschen.

zurück

Alle Einträge anzeigen

https://www.demokratiewebstatt.at/demokratie/lexikon/
gedruckt am: Sonntag, 22. Dezember 2024