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Wie entsteht ein Gesetz für Österreich?

Der Weg von der Idee zu einem Gesetz bis zu einem geltenden Gesetz ist lang, komplex und genau festgelegt. Er beginnt beim Nationalrat und endet schließlich im Bundesgesetzblatt. Viele Personen sind an der Entstehung eines Gesetzes beteiligt, und das ist auch gut so.

Gesetze, die für ganz Österreich gelten, heißen Bundesgesetze. Hier erfährst du, wie ein solches entsteht.

So entsteht ein Bundesgesetz

In fünf Schritten kannst du hier den Weg eines Bundesgesetzes nachvollziehen. Bei jedem Schritt kannst du auch wieder zurück zu dieser Übersicht.

Viel Spaß auf der Spur der Gesetze!

Schritt 1: Einlangen des Gesetzesantrags im Nationalrat

Schritt 2: Beratungen in einem Ausschuss

Schritt 3: 2. und 3. Lesung im Nationalrat

Schritt 4: Behandlung im Bundesrat

Schritt 5: Beurkundung und Kundmachung

Schritt 1: Einlangen des Gesetzesantrags im Nationalrat

Wenn ein Gesetzesvorschlag im Nationalrat einlangt, wird er meistens gleich an den zuständigen Ausschuss weitergeleitet. Manchmal findet darüber vorher aber noch eine allgemeine Debatte im Plenum des Nationalrates statt. Das nennt man dann 1. Lesung.

Schritt 2: Beratungen in einem Ausschuss

Je nachdem worum es im Gesetzesvorschlag geht, wird er dem passenden Ausschuss zugeteilt. Wenn es im Gesetzesvorschlag zum Beispiel um die Schulpflicht geht, ist der Unterrichtsausschuss dafür zuständig. In den Ausschüssen sitzen Abgeordnete aus dem Nationalrat, die sich im jeweiligen Themengebiet gut auskennen. Sie prüfen den Gesetzesvorschlag und überlegen sich, was sie am Entwurf abändern wollen. Die Abgeordneten können sich dabei auch Rat und Unterstützung von anderen ExpertInnen holen, zum Beispiel von UniversitätsprofessorInnen. Am Ende der Beratungen spricht der Ausschuss eine Empfehlung für oder gegen den Gesetzesvorschlag aus.

Schritt 3: 2. und 3. Lesung im Nationalrat

Nach den Beratungen im zuständigen Ausschuss wird der Gesetzesentwurf im Plenum des Nationalrates diskutiert. Es können dabei auch noch Änderungsvorschläge eingebracht sowie Widersprüche, Rechtschreib- und Tippfehler korrigiert werden. Zum Schluss wird über den Entwurf abgestimmt. Die Abgeordneten stehen auf, wenn sie zustimmen, oder bleiben sitzen, wenn sie dagegen sind.
Wenn eine Mehrheit der Abgeordneten dem Entwurf zustimmt, gibt es am Ende der 2. und 3. Lesung einen Gesetzesbeschluss des Nationalrates.

Schritt 4: Behandlung im Bundesrat

Im Bundesrat wird, wie im Nationalrat, zuerst in einem Ausschuss, dann im Plenum über den Gesetzesbeschluss beraten. Stimmt der Bundesrat dem Gesetzesbeschluss zu, wird dieser weitergeleitet zur Beurkundung. Der Bundesrat kann aber auch von seinem aufschiebenden Veto (Einspruch) Gebrauch machen. In diesem Fall geht der Gesetzesentwurf wieder zurück an den Nationalrat. Der Nationalrat kann in diesem Fall einen Beharrungsbeschluss fassen, das heißt, der Bundesrat kann dagegen keinen Einspruch mehr erheben.

Schritt 5: Beurkundung und Kundmachung

Danach wird der Gesetzesbeschluss noch durch den Bundespräsidenten oder die Bundespräsidentin beurkundet.

Kundmachung durch den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin

Zum Schluss unterschreibt auch noch der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin den Gesetzesbeschluss und veröffentlicht das neue Gesetz im Bundesgesetzblatt der Republik Österreich.

Das Gesetz ist ab nun für jeden Österreicher und jede Österreicherin gültig! Es „kann sich niemand damit entschuldigen, daß (sic!) ihm dasselbe nicht bekannt geworden sey (sic!).“ (§ 2 ABGB)

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gedruckt am: Freitag, 15. März 2024