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Was hat Wissenschaft mit Politik zu tun?

Universitäten und Politik 

Wissenschaft und Politik haben mehr miteinander zu tun, als es auf den ersten Blick erscheinen mag. Universitäten sind oftmals staatlich geförderte Bildungs- und Forschungseinrichtungen. Sie sind unabhängig und selbstständig, weder Staat noch Kirche dürfen Einfluss auf sie nehmen. Um Freiheit der Forschung und gleichzeitig staatliche Finanzierung zu kombinieren, wurde im 19. Jahrhundert der Beruf des Professors „erfunden“. Seither bekommen UniversitätsprofessorInnen regelmäßiges Gehalt, um zu forschen und um Studierende darüber zu unterrichten. 

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung ist in der Bundesregierung für den Bereich der Universitäten und Hochschulen verantwortlich. Der Zugang zum Hochschulstudium ist in Österreich frei, allerdings mit Einschränkungen. Es gibt Zugangsbeschränkungen und Aufnahmeprüfungen in einigen Studiengängen, unter anderem Medizin, Psychologie und Architektur. Seit Frühjahr 2009 gibt es an österreichischen Universitäten, mit einigen Ausnahmen, keine Studienbeiträge mehr. 

Über die derzeit geltenden Zugangsregelungen und Studienbeiträge an den Universitäten sowie die Finanzierung der österreichischen Hochschulen wird laufend diskutiert. PolitikerInnen und ExpertInnen sprechen sich immer wieder dafür aus, die Mittel für die österreichischen Hochschulen zu erhöhen. 

Politik an den Universitäten 

An den Fachhochschulen und Universitäten spielt Politik auch eine Rolle: Es gibt verschiedene Gruppierungen, welche sich für die Interessen der Studierenden einsetzen. Die Studierenden an den Universitäten wählen alle zwei Jahre ihre Studienvertretung. Diese entsendet MandatarInnen in die Fakultätsvertretung, wo sie mit StudienvertreterInnen anderer Studienrichtungen zusammentreffen. 

Weiters wählen die Studierenden auch die Universitätsvertretung, die wiederum ihre Interessen gegenüber der Universität und dem Ministerium vertreten soll. Bei der Wahl der Universitätsvertretung treten verschiedene Fraktionen an, um in die Bundesvertretung der Studierenden einzuziehen. Für Fachhochschulen und Pädagogische Hochschulen gibt es ebenfalls Wahlen zur Bestimmung der Studienvertretung, allerdings unter anderen Bedingungen als an den Universitäten. 

Die Studierendenpolitik ist oftmals eng mit der staatlichen Politik verknüpft, beispielsweise gibt es Verbindungen zwischen Fraktionen an den Universitäten und politischen Parteien. Den Stellenwert der Hochschülerschaft beweist ein Zitat von Ex-Bundespräsident Heinz Fischer, der sie seiner eigenen Erfahrung nach als „Schule der Demokratie“ bezeichnet. Ihm sei bewusst geworden, dass die Universitäten „eine wichtige Rolle für den Staat und die Demokratie insgesamt einnehmen“. 

Wissenschaft erforscht und berät Politik 

Einige Bereiche der Wissenschaft, z.B. die Politikwissenschaften und die Geschichte, erforschen das Handeln der Politik. Sie befassen sich mit historischen und politischen Ereignissen und versuchen, soziale und gesellschaftliche Entwicklungen zu erklären. Ihre wissenschaftlichen Untersuchungen tragen zu einem besseren Verständnis historischer und aktueller politischer Zusammenhänge bei.

Die Wissenschaft erforscht nicht nur, sondern berät auch die politischen EntscheidungsträgerInnen. Man spricht dabei von Politikberatung oder von der Anhörung von ExpertInnen zu einem bestimmten Thema. Diese Formen der Beratung haben lange Tradition. 

Dabei lassen sich zwei Formen des Verhältnisses zwischen Wissenschaft und Politik unterscheiden: Wissenschaft im Dienste der Politik und Wissenschaft, die der Politik ihr Wissen zur Verfügung stellt.

Beim ersten Fall gibt die Politik (früher waren es die adeligen HerrscherInnen) den Auftrag zur Forschung. Die WissenschafterInnen stehen im Dienst und in der Abhängigkeit ihres Auftraggebers, die Unabhängigkeit der Wissenschaft ist gefährdet. Beispiele dafür aus dem 20. Jahrhundert sind die Entwicklung des Giftgases im Ersten Weltkrieg oder jene der Atombombe. In Diktaturen und autoritären Regimen war und ist es für WissenschafterInnen schwer oder kaum möglich, frei und unabhängig zu forschen.

Im zweiten Fall stellt die Wissenschaft der Politik ihr Wissen zur Verfügung. Die Politik beauftragt WissenschafterInnen, Studien zu erstellen. WissenschafterInnen werden zumeist in ihrer Arbeit nicht von ihren AuftraggeberInnen beeinflusst und sind deshalb unabhängig. Wissenschaftliche Erkenntnisse sind damit auch Basis für politisches Handeln: Viele parlamentarische Diskurse (etwa über Verkehr, Umwelt, Zusammenleben) stützen sich auf wissenschaftliche Untersuchungen und wären ohne sie gar nicht möglich.

Es ist also wichtig, dass WissenschafterInnen in demokratischen Staaten die Möglichkeiten haben, allen Fragen nachzugehen, die sie bzw. die Gesellschaft interessieren. Das wird „Freiheit der Wissenschaft“ genannt und ist bereits seit 1867 in der österreichischen Verfassung verankert.

Beispiel „Provenienz- und Restitutionsforschung“

Ein Beispiel für eine wissenschaftliche Beratung in der Gegenwart ist die sogenannte „Provenienz- und Restitutionsforschung“ über die Geschichte von und den Umgang mit Kunstwerken und Kulturgütern während der Zeit des Nationalsozialismus. Dabei werden das Bundesministerium für Kunst und Kultur, Öffentlichen Dienst und Sport sowie staatliche Museen oder große Bibliotheken von einer ExpertInnen-Kommission beraten, wie sie mit Kunstwerken in staatlichem Besitz aus dieser Zeit umgehen sollen.

Vielfach handelt es sich dabei um Kunstwerke, die durch NationalsozialistInnen enteignet, geraubt oder weit unter ihrem Wert verkauft werden mussten. Leidtragende und Opfer dieser Vorgehensweise waren meist jüdische BürgerInnen. Die Rückgabe der Werke an ihre rechtmäßigen BesitzerInnen bzw. ErbInnen (Restitution) ist seit 1946 durch staatliche Gesetze festgeschrieben und wurde im Laufe der Jahre immer umfassender. Mit dem Kunstrückgabegesetz im Jahre 1998 verpflichtete sich die Republik Österreich, alle fraglichen Kunstgegenstände in ihrem Besitz an die ursprünglichen EigentümerInnen zurückzugeben. Die dafür eingesetzte Kommission aus KunsthistorikerInnen und HistorikerInnen untersucht die Bestände und spricht Empfehlungen an das zuständige Ministerium aus.

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gedruckt am: Freitag, 15. März 2024