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Kleine Einführung ins „Weltraumrecht“

Mit der beginnenden Raumfahrt in den 1950er Jahren wurde es nötig, sich auch für den Weltraum Gesetze und Regeln zu überlegen, um ein friedliches Miteinander zu ermöglichen. Der Übergang zwischen der Erdatmosphäre und dem luftleeren Weltraum ist fließend, also ist es schwierig, eine klare Grenze zu ziehen. Meistens nimmt man die so genannte Kármán-Linie in 100 km Höhe als Grenze; für die NASA beginnt der Weltraum schon ab 80 km.

Der Weltraumvertrag von 1967

Eigentlich gehört der Weltraum uns allen. Laut dem internationalen Weltraumvertrag von 1967 darf der Weltraum von niemandem besessen oder regiert werden und nur zu friedlichen Zwecken genutzt werden.

Die wichtigsten Punkte des Weltraumvertrags lauten:

  • Jedem Staat ist eine zivile Raumfahrt und Weltraumforschung gestattet.
  • Jeder Staat ist für Schäden, die durch seine Raumfahrtobjekte verursacht werden, verantwortlich.
  • Es ist verboten, Atomwaffen im Weltraum zu stationieren.
  • Es ist verboten, Himmelskörper zu besetzen.
  • Private Aktivitäten im Weltraum, z.B. von Unternehmen, müssen zuvor durch den jeweiligen Staat genehmigt werden.

In Österreich wurde 2011 das Weltraumgesetz beschlossen, das den internationalen Weltraumvertrag auf alle österreichischen Raumfahrtprojekte überträgt. Jede Weltraumaktivität muss zuvor gesetzlich genehmigt werden und wird in einem Register vermerkt.

Neue Herausforderungen für das Weltraumrecht

Durch die voranschreitende Entwicklung der Raumfahrt ergeben sich neue Ansprüche auf den Weltraum, die noch nicht international gesetzlich geregelt sind: Immer mehr Privatpersonen und Unternehmen wollen den Weltraum für sich nutzen, ohne auf staatliche Interessen zu achten, z.B. in Form von Weltraumtourismus oder kommerziellen Satelliten. Es gibt auch Überlegungen zum Kauf von Grundstücken auf anderen Himmelskörpern, z.B. dem Mond, was rechtlich noch nicht möglich ist. Fraglich ist auch, ob Privatpersonen und Unternehmen Rohstoffe aus dem All nutzen dürfen und wofür.

Noch gibt es keinen Vertrag, der diese neuen Herausforderungen regelt. Der erste Versuch, der Mondvertrag von 1979, gilt als gescheitert, da er von zu wenigen Staaten (darunter Österreich) unterzeichnet wurde. Das Ziel eines neuen Vertrags soll auch weiterhin die friedliche Nutzung des Weltalls sein. Alle Staaten, Menschen und Unternehmen sollen darin die gleichen Möglichkeiten erhalten, die Rohstoffe und wissenschaftlichen Möglichkeiten des Weltraums zu nutzen, ohne einen persönlichen Vorteil daraus zu ziehen!

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gedruckt am: Freitag, 15. März 2024