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Wahlen hier und anderswo

Wahlen sind in einer Demokratie ein grundlegendes Recht der Menschen! Aber nicht in jeder Demokratie wird auf die gleiche Art und Weise gewählt.

Was ist das Verhältniswahlrecht?

In Österreich gilt bei Nationalratswahlen das Verhältniswahlrecht. Jede Partei versucht, möglichst viele Stimmen zu erhalten. Denn nach der Anzahl der Stimmen, die eine Partei bekommen hat, richtet sich auch die Anzahl der Personen, die dann für die Partei als Abgeordnete ins Parlament einziehen. Das bedeutet vereinfacht gesagt, dass die Mandate im Verhältnis zum jeweiligen Stimmenanteil an die Parteien vergeben werden. Wer die Hälfte der Stimmen bekommen hat, bekommt auch die Hälfte der Mandate im Nationalrat – jede Stimme zählt.

Was ist das Mehrheitswahlrecht?

Im Gegensatz dazu steht das Mehrheitswahlrecht. Hier gibt es in jedem Wahlkreis nur ein Mandat, das der Kandidat oder die Kandidatin mit den meisten Stimmen erhält. Alle anderen Parteien gehen leer aus. Beim Mehrheitswahlrecht kann immer nur eineR gewinnen: „The winner takes it all!“ – „Der Gewinner nimmt alles!“. Der Gewinner oder die Gewinnerin eines Wahlkreises erhält ein sogenanntes Direktmandat und vertritt dann für eine gewisse Zeit den Wahlkreis im Parlament.

Das Mehrheitswahlrecht wird bei den Parlamentswahlen in den USA, aber auch in Großbritannien, in Frankreich und in Australien angewandt. In Deutschland gibt es bei den Wahlen zum Deutschen Bundestag eine Mischung aus Mehrheitswahlrecht und Verhältniswahlrecht.

Dass bei Nationalratswahlen, aber auch bei Landtags- und Gemeinderatswahlen in Österreich das Verhältniswahlrecht angewendet wird, ist in der Verfassung verankert.

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gedruckt am: Freitag, 15. März 2024